Wohnungsmietgesetz 15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023
Vermögenssteuer für Nicht-Residenten

Vermögenssteuer für Nicht-Residenten

Natürliche Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, unterliegen der Vermögenssteuer in Spanien für Güter und Rechte auf ihren Namen, die „sich auf spanischem Territorium befinden, dort ausgeübt werden können oder erfüllt werden müssen“ (Artikel 5.1.b) des Vermögenssteuergesetztes 19/1991).

Darüberhinaus schreibt das Gesetz folgendes vor:

Berechnung spanische Erbschaftssteuer

Berechnung spanische Erbschaftssteuer

+ Wert des zusätzlichen Vermögens
(nicht deklariertes Vermögen, was aber dem Nachlasser bis zu einem Jahr vor seinem Ableben gehörte oder was dieser vor drei Jahren erworben hat)

+ Wert des Hausrates
(3 % des Vermögenswertes)

– Lasten
(gewisse Dienstbarkeiten)

– Absetzbare Verbindlichkeiten
(z.B. Hypotheken)

= Besteuerungsgrundlage 

Wohnsitzverlegung nach Spanien

Wohnsitzverlegung nach Spanien

Es ist in Betracht zu ziehen, ob bei einer Wohnsitzverlegung, die deutsche Gesetzgebung nicht aus dem Merkmal des wirtschaftlichen Mittelpunktes besteht. Es kann dann möglich sein, dass das Einkommen der Person weiterhin in Deutschland entsteht, evtl. auch das Vermögen könnte hauptsächlich in Deutschland bestehen.

Hinsichtlich der Ansässigkeit ist auch zu überprüfen, ob es in diesem Fall zwischen Spanien und Deutschland eine Konfliktsituation gibt.

Im gegebenen Falle, müssen dann die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens angewandt werden.