Natürliche Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, unterliegen der Vermögenssteuer in Spanien für Güter und Rechte auf ihren Namen, die „sich auf spanischem Territorium befinden, dort ausgeübt werden können oder erfüllt werden müssen“ (Artikel 5.1.b) des Vermögenssteuergesetztes 19/1991).
Darüberhinaus schreibt das Gesetz folgendes vor: