Aufgrund der Verurteilung des spanischen Staates durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 3. September 2014 wurde das staatliche Gesetz 29/1987 geändert, welches die Erbschafts- und Schenkungssteuer reguliert.
Wir erinnern Sie daran, dass auf Nicht-Residenten die staatlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung kamen, nach denen ein Steuersatz von maximal 34 Prozent vorgesehen ist, und die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen der Autonomen Regionen nicht erlaubt war. In einigen Autonomen Regionen wie den Balearen oder Madrid lag der Steuersatz bei nur 1 Prozent (derzeit liegt der Steuersatz auf den Balearen zwischen 1 und 20 Prozent).