15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023 Vorhersehbare Änderung der Vermögensteuer für Nicht-Residenten Kauf eines Feriendomizils durch mehrere Personen
Anwendung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Anwendung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Aufgrund der Verurteilung des spanischen Staates durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 3. September 2014 wurde das staatliche Gesetz 29/1987 geändert, welches die Erbschafts- und Schenkungssteuer reguliert.

Wir erinnern Sie daran, dass auf Nicht-Residenten die staatlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung kamen, nach denen ein Steuersatz von maximal 34 Prozent vorgesehen ist, und die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen der Autonomen Regionen nicht erlaubt war. In einigen Autonomen Regionen wie den Balearen oder Madrid lag der Steuersatz bei nur 1 Prozent (derzeit liegt der Steuersatz auf den Balearen zwischen 1 und 20 Prozent).

Erbschaftsteuer-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014

Erbschaftsteuer-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014

Mit Urteil vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Die Bedenken richten sich insbesondere gegen eine undifferenzierte Privilegierung von Betriebsvermögen, die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme, die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem bis zu 50%igen Anteil von Verwaltungsvermögen sowie die Anfälligkeit für Steuergestaltungen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen.

Spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer von EU wegen Diskriminierung von Gebietsfremden für unrechtmäßig erklärt

Spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer von EU wegen Diskriminierung von Gebietsfremden für unrechtmäßig erklärt

Im Jahr 2011 beschloss die Europäische Kommission wegen der Diskriminierung von Gebietsfremden durch die spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuer-bestimmungen vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Spanien einzureichen.

Am 3. September 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließlich geurteilt, dass Spanien die ihm obliegenden Verpflichtungen bezüglich der Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, welche durch Artikel 63, Absatz 1 des EuGH und Artikel 40 des EWR-Vertrags untersagt ist, verletzt hat, indem es zuließ, dass Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften in folgenden Fällen eingeführt wurden:

STEUERN IN SPANIEN: Kurz vor der Reform des gesammten Steuersystems?

STEUERN IN SPANIEN: Kurz vor der Reform des gesammten Steuersystems?

Die Experten-Kommission für die Steuerreform hat einen Vorschlag an das spanische Finanzministerium am 13. März übergeben. Das Dokument, das über 400 Seiten hat, beinhaltet eine drastische Änderung des gesamten Steuersystems.  Diese neun „Weisen“ der Kommission schlagen eine Reduktion von 5 bis 10 Prozent bei der Körperschaftssteuer vor, dessen allgemeiner Satz zur Zeit bei 30 Prozent liegt. Diese Maßnahme würde gemäß der Aussage der Weisen, eine allgemeine Eliminierung von steuerlichen Anreizen und Steuer-Abzügen aufweisen. Einige von denen so wichtig wie die ermäßigte Sätze für mittlere Firmen oder die Steuerfreiheit bei Reinvestition der Gewinne.

Berechnung spanische Erbschaftssteuer

Berechnung spanische Erbschaftssteuer

+ Wert des zusätzlichen Vermögens
(nicht deklariertes Vermögen, was aber dem Nachlasser bis zu einem Jahr vor seinem Ableben gehörte oder was dieser vor drei Jahren erworben hat)

+ Wert des Hausrates
(3 % des Vermögenswertes)

– Lasten
(gewisse Dienstbarkeiten)

– Absetzbare Verbindlichkeiten
(z.B. Hypotheken)

= Besteuerungsgrundlage