Wohnungsmietgesetz 15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023
Spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer von EU wegen Diskriminierung von Gebietsfremden für unrechtmäßig erklärt

Spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer von EU wegen Diskriminierung von Gebietsfremden für unrechtmäßig erklärt

Im Jahr 2011 beschloss die Europäische Kommission wegen der Diskriminierung von Gebietsfremden durch die spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuer-bestimmungen vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Spanien einzureichen.

Am 3. September 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließlich geurteilt, dass Spanien die ihm obliegenden Verpflichtungen bezüglich der Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, welche durch Artikel 63, Absatz 1 des EuGH und Artikel 40 des EWR-Vertrags untersagt ist, verletzt hat, indem es zuließ, dass Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften in folgenden Fällen eingeführt wurden:

Spanische Einkommensteuer

Spanische Einkommensteuer

Soweit das Doppelt Besteuerungsabkommen nichts anderes aussagt, wird die Versteuerung durch das Einkommenssteuergesetz geregelt und zwar die des gesamten Welteinkommens der in Spanien ansässigen natürlichen Personen.Zu versteuernde Einkommen sind die gesamten Einkünfte, egal welche. Es gibt allerdings für jede Art des Einkommens eine spezielle Art der Berechnung der zu versteuernden Grundlage.

Das aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit erwirtschaftete Netto-Einkommen gemäß Artikel 27 bis 32 des IRPF (Einkommenssteuer Gesetz) unterliegt den Normen des Gesetzes der Gesellschaftssteuer, es gibt einige Sonderregelungen.

Berechnung spanische Erbschaftssteuer

Berechnung spanische Erbschaftssteuer

+ Wert des zusätzlichen Vermögens
(nicht deklariertes Vermögen, was aber dem Nachlasser bis zu einem Jahr vor seinem Ableben gehörte oder was dieser vor drei Jahren erworben hat)

+ Wert des Hausrates
(3 % des Vermögenswertes)

– Lasten
(gewisse Dienstbarkeiten)

– Absetzbare Verbindlichkeiten
(z.B. Hypotheken)

= Besteuerungsgrundlage 

Einkünfte aus DER VERMIETUNG von Immobilien

Einkünfte aus DER VERMIETUNG von Immobilien

Anzugeben ist der gesamte vom Mieter erhaltene Betrag ohne Abzug von Kosten.

Wenn es sich jedoch um Steuerpflichtige handelt, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union Gebietsansässig sind, können diese zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage die im spanischen Einkommenssteuergesetz vorgesehenen Aufwendungen abziehen, sofern belegt wird, dass diese im direkten Zusammenhang mit den in Spanien erzielten Einkünften stehen und eine unmittelbare und unauflösbare wirtschaftliche Verbindung mit der in Spanien betriebenen Geschäftstätigkeit haben.