In Spanien gilt für Wohnungsvermietungsunternehmen eine besondere Steuerregelung. Die Vorteile dieser Regelung sind in Artikel 49 des Körperschaftssteuergesetzes 27/2014 festgelegt.
Der Steuervorteil besteht in einer 40 %igen Ermäßigung der Körperschaftssteuer, die auf den Teil der Bruttosteuerschuld angewandt wird, der den Einkünften aus der Vermietung von Wohnungen entspricht. Somit bleibt der Steuersatz bei 15%. Bis 2021 war der Nachlass viel interessanter, da er 85 % betrug. Mit anderen Worten, die Körperschaftssteuer betrug nur 3,75 %, aber für 2022 wurde dies über das Staatshaushaltsgesetz geändert.