Bürger eines Mietgliedsstaates der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben das Recht sich für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten auf spanischem Territorium niederzulassen, wenn einer der folgenden Fälle gegeben ist.
- Sie sind Arbeiter auf fremde oder eigene Rechnung in Spanien.
- Sie verfügen für sich selbst und die Mitglieder ihrer Familie über ausreichende Mittel, um während der Aufenthaltsdauer nicht der spanischen Sozialhilfekasse zur Last zu fallen und verfügen zudem über eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die alle Risiken in Spanien abdeckt.