Wohnsitzverlegung nach Spanien

Es ist in Betracht zu ziehen, ob bei einer Wohnsitzverlegung, die deutsche Gesetzgebung nicht aus dem Merkmal des wirtschaftlichen Mittelpunktes besteht. Es kann dann möglich sein, dass das Einkommen der Person weiterhin in Deutschland entsteht, evtl. auch das Vermögen könnte hauptsächlich in Deutschland bestehen.

Hinsichtlich der Ansässigkeit ist auch zu überprüfen, ob es in diesem Fall zwischen Spanien und Deutschland eine Konfliktsituation gibt.

Im gegebenen Falle, müssen dann die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens angewandt werden.

Es ist auf jeden Fall unbedingt angebracht, viele und eindeutige Unterlagen aufzuheben, bzw. zu sammeln, die die steuerliche Residenz in Spanien dem deutschen Finanzamt belegen können.

Achten Sie somit auf folgendes:

Die Abmeldung muss nicht nur formell in Deutschland, sondern auch effektiv sein, d.h. kein Auto, keine Wohnung (außer an fremden Dritte langfristig vermietet), besser kein Bankkonto, bzw. keine Kreditkarte, keien Geschäft, keine Postanschrift, besser keine Beteiligung an Unternehmen, keinen Arbeitsvertrag, kein Vereinsmitglied, keine Krankenversicherung, kein Aufenthalt bei Familienangehörigen, der nachweisbar wäre, keine Schule oder Studium, etc.


Alle Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Im Bedarfsfall erteilen wir gerne ausführlich Auskunft. Stand: September 2013

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