Wohnungsmietgesetz 15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023
DBA: Nachgelagerte Rentenbesteuerung und Riester-Renten

DBA: Nachgelagerte Rentenbesteuerung und Riester-Renten

Das am 01.01.2013 in Kraft getretene Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien räumt Deutschland ein Quellenbesteuerungsrecht an nachgelagerten Rentenzahlungen mit Rentenbeginn ab 01.01.2015 ein. Betroffen sind auch sog. Riester-Renten.

Konkret bedeutet dies: Auch nach einem Wegzug nach Spanien bleiben die Bezieher von Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und anderen staatlich geförderten Renten in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Die Deutschland zustehende Quellensteuer ist zeitlich nach dem Rentenbeginn gestaffelt:

Spanische Einkommensteuer

Spanische Einkommensteuer

Soweit das Doppelt Besteuerungsabkommen nichts anderes aussagt, wird die Versteuerung durch das Einkommenssteuergesetz geregelt und zwar die des gesamten Welteinkommens der in Spanien ansässigen natürlichen Personen.Zu versteuernde Einkommen sind die gesamten Einkünfte, egal welche. Es gibt allerdings für jede Art des Einkommens eine spezielle Art der Berechnung der zu versteuernden Grundlage.

Das aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit erwirtschaftete Netto-Einkommen gemäß Artikel 27 bis 32 des IRPF (Einkommenssteuer Gesetz) unterliegt den Normen des Gesetzes der Gesellschaftssteuer, es gibt einige Sonderregelungen.

Berechnung spanische Erbschaftssteuer

Berechnung spanische Erbschaftssteuer

+ Wert des zusätzlichen Vermögens
(nicht deklariertes Vermögen, was aber dem Nachlasser bis zu einem Jahr vor seinem Ableben gehörte oder was dieser vor drei Jahren erworben hat)

+ Wert des Hausrates
(3 % des Vermögenswertes)

– Lasten
(gewisse Dienstbarkeiten)

– Absetzbare Verbindlichkeiten
(z.B. Hypotheken)

= Besteuerungsgrundlage 

Wohnsitzverlegung nach Spanien

Wohnsitzverlegung nach Spanien

Es ist in Betracht zu ziehen, ob bei einer Wohnsitzverlegung, die deutsche Gesetzgebung nicht aus dem Merkmal des wirtschaftlichen Mittelpunktes besteht. Es kann dann möglich sein, dass das Einkommen der Person weiterhin in Deutschland entsteht, evtl. auch das Vermögen könnte hauptsächlich in Deutschland bestehen.

Hinsichtlich der Ansässigkeit ist auch zu überprüfen, ob es in diesem Fall zwischen Spanien und Deutschland eine Konfliktsituation gibt.

Im gegebenen Falle, müssen dann die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens angewandt werden.