Wohnungsmietgesetz 15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023
Notwendige Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2020

Notwendige Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2020

Am 7. April startete die Kampagne der Einkommensteuer des Jahres 2020 betreffend.

Erledigen Sie diese Erklärung nicht erst in den letzten Tagen vor Ablauf der Frist, welche am 30. Juni 2021 endet.

Sie könnene uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Senden Sie uns einfach per E-Mail die entsprechende Dokumentation. Gerne unterbreiten wir ihnen ein unverbindliches  Kostenvoranschlag.

Freibeträge in der Spanischen Einkommensteuer

Freibeträge in der Spanischen Einkommensteuer

Wer verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, der verfügt über einige persönliche und familiäre Freibeträge. Bei dem persönlichen und familiären Freibetrag handelt es sich um den Teil des zu versteuernden Einkommens, der dazu bestimmt ist, den Grund- und Familienbedarf der Steuerpflichtigen zu decken, und auf den diese Steuer folglich nicht erhoben wird.

Der persönliche und familiäre Freibetrag, einschließlich Behinderten-Pauschbetrag, errechnet sich durch Aufsummieren des Freibetrags des Steuerpflichtigen sowie der Freibeträge der Nachfahren, Vorfahren und Personen mit Behinderung.

Wann muss man in Spanien eine Einkommensteuererklärung abgeben

Wann muss man in Spanien eine Einkommensteuererklärung abgeben

Es gelten drei Grenzen für eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Spanien: in Höhe von 22.000 Euro, von 14.000 Euro und von 1.600 Euro.

Es besteht in Spanien keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn Einkünfte von einem einzigen Zahler bezogen werden und diese 22.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Es ist aber zu beachten, dass Altersrenten oder andere Arten von Renten, die von im Ausland ansässigen Zahlern bezogen werden, nicht in diese Kategorie fallen und daher eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, es sei denn diese Einkünfte betragen weniger als 14.000 Euro.

Abgabe der spanische Einkommensteuererklärung 2018

Abgabe der spanische Einkommensteuererklärung 2018

Am 2. April startete der Zeitraum für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2018, die 2019 eingereicht wird. Vom 2. April bis zum 26. Juni 2019 kann der Entwurf der Einkommensteuererklärung 2018 online beantragt und eingereicht werden (IRPF-Zeitraum 2019). Ab Anfang Mai können Termine zur Abgabe von Steuererklärungen und zur Abänderung der Entwürfe bei den Finanzämtern vor Ort vereinbart werden.

Steuerpflicht: Deutschland oder Spanien?

Steuerpflicht: Deutschland oder Spanien?

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien vom 03.02.2011, das am 18.10.2012 in Kraft getreten ist, sieht grundsätzlich zwei Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor, die sich bei einer in Spanien ansässigen Person wie folgt auswirken:

  1. Anrechnungsmethode: Einkünfte aus Deutschland werden auch der Besteuerung in Spanien unterworfen, aber die in Deutschland gezahlte Steuer kann von der spanischen Steuer abgezogen werden.
  2. Freistellung unter Progressionsvorbehalt: Einkünfte aus deutschen Quellen werden in Spanien nicht besteuert, gleichwohl werden diese Einkünfte für die Bestimmung des auf die übrigen spanischen Einkünfte anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt.
Einkommensteuer in Spanien

Einkommensteuer in Spanien

Die spanische Einkommensteuer ist im Gesetz 35/2006 (Einkommensteuergesetz LIRPF) und der Verordnung RD 439/2000 (Einkommensteuerverordnung RIRPF) geregelt.

Es handelt sich um eine duale Steuer, da sie auf zwei verschiedene Einkommensarten mit jeweils unterschiedlicher Veranlagung erhoben wird:

  1. Die allgemeine Bemessungsgrundlage, die progressiv besteuert wird

Steuerreform 2015: Viele, die das Haus vor 1994 gekauft haben, müssten es sogleich verkaufen, um die angehäuften Steuervorteile nicht zu verlieren.

Steuerreform 2015: Viele, die das Haus vor 1994 gekauft haben, müssten es sogleich verkaufen, um die angehäuften Steuervorteile nicht zu verlieren.

Die Regierung hat die Reform der Besteuerung natürlicher Personen, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, dem Parlament vorgelegt.

Eine der bedeutenden Änderungen besteht in der Änderung der Steuersituation von Veräußerern von Immobilien, die höhere Steuern zahlen werden. Der Grund hierfür ist, dass die Aktualisierungs- (Inflationsausgleich) und Reduktionskoeffizienten entfallen werden, wobei es sich um zwei Maßnahmen handelt, die in besonderem Maße vor 1994 gekaufte Häuser betreffen.

DBA: Nachgelagerte Rentenbesteuerung und Riester-Renten

DBA: Nachgelagerte Rentenbesteuerung und Riester-Renten

Das am 01.01.2013 in Kraft getretene Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien räumt Deutschland ein Quellenbesteuerungsrecht an nachgelagerten Rentenzahlungen mit Rentenbeginn ab 01.01.2015 ein. Betroffen sind auch sog. Riester-Renten.

Konkret bedeutet dies: Auch nach einem Wegzug nach Spanien bleiben die Bezieher von Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und anderen staatlich geförderten Renten in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Die Deutschland zustehende Quellensteuer ist zeitlich nach dem Rentenbeginn gestaffelt:

Unentgeltliche Nutzung einer Ferienimmobilie als verdeckte Gewinnausschüttung

Unentgeltliche Nutzung einer Ferienimmobilie als verdeckte Gewinnausschüttung

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.06.2013 entschieden, dass die unentgeltliche Nutzung einer in Spanien gelegenen Ferienimmobilie in Deutschland zu Einkommensteuernachforderungen führen kann, wenn

Eigentümer der Immobilie eine spanische Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Sociedad Limitada (S.L.) ist und die in Deutschland ansässigen Gesellschafter die Immobilie unentgeltlich nutzen.

Spanische Einkommensteuer

Spanische Einkommensteuer

Soweit das Doppelt Besteuerungsabkommen nichts anderes aussagt, wird die Versteuerung durch das Einkommenssteuergesetz geregelt und zwar die des gesamten Welteinkommens der in Spanien ansässigen natürlichen Personen.Zu versteuernde Einkommen sind die gesamten Einkünfte, egal welche. Es gibt allerdings für jede Art des Einkommens eine spezielle Art der Berechnung der zu versteuernden Grundlage.

Das aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit erwirtschaftete Netto-Einkommen gemäß Artikel 27 bis 32 des IRPF (Einkommenssteuer Gesetz) unterliegt den Normen des Gesetzes der Gesellschaftssteuer, es gibt einige Sonderregelungen.