In diesem Jahr führt das Finanzamt eine massive Kontrolle der Nicht-Residenten auf Mallorca durch, die Eigentümer von Immobilien sind oder von denen das Finanzamt Beweise dafür hat, dass sie sich hier gewöhnlich oder sporadisch aufhalten.
Die Finanzbeamten begeben sich zu der Adresse, notieren die Personen, die sich dort aufhalten, und stellen einen Bescheid persönlich zu. In dieser Mitteilung muss die Person angeben, ob sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat oder nicht. Darüber hinaus wird eine Frist von zehn Arbeitstagen für die Übermittlung einer Reihe von Informationen auf telematischem Wege eingeräumt.