Wohnungsmietgesetz 15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023
Das Finanzamt kontrolliert Nicht-Residenten

Das Finanzamt kontrolliert Nicht-Residenten

In diesem Jahr führt das Finanzamt eine massive Kontrolle der Nicht-Residenten auf Mallorca durch, die Eigentümer von Immobilien sind oder von denen das Finanzamt Beweise dafür hat, dass sie sich hier gewöhnlich oder sporadisch aufhalten.

Die Finanzbeamten begeben sich zu der Adresse, notieren die Personen, die sich dort aufhalten, und stellen einen Bescheid persönlich zu. In dieser Mitteilung muss die Person angeben, ob sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat oder nicht. Darüber hinaus wird eine Frist von zehn Arbeitstagen für die Übermittlung einer Reihe von Informationen auf telematischem Wege eingeräumt.

Erbschaften und Schenkungen: Besonderer Fall von Nichtansässigen

Erbschaften und Schenkungen: Besonderer Fall von Nichtansässigen

Erbschaften

Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im spanischen Hoheitsgebiet haben, sind verpflichtet, eine Steuererklärung oder eine Selbstveranlagung für diese Steuer auf Vermögenswerte und Rechte, gleich welcher Art, abzugeben, die im spanischen Hoheitsgebiet belegen waren, ausgeübt werden konnten oder ausgeübt werden sollten, und die durch Erbschaft, Vermächtnis oder einen anderen Erbschaftstitel erworben wurden.

Ermäßigung der Miete für Geschäftsräume wegen COVID-19

Ermäßigung der Miete für Geschäftsräume wegen COVID-19

Auf der Grundlage des königlichen Dekretes 35/2020 vom Dezember können die Mieter von Geschäftsräumen die Reduzierung von 50 % der Miete beantragen. Diese muss vor dem 31. Januar 2021 schriftlich beim Vermieter beantragt werden.

Der Vermieter muss jedoch ein Unternehmen oder ein großer privater Eigentümer sein (mehr als 10 Immobilien oder mehr als 1.500 m2 vermietete Fläche). Bei anderen Mietern müssen die Parteien versuchen, eine Einigung zu erzielen. Der Vermieter kann den Betrag der nicht eingezogenen Miete als Aufwand bei seiner Einkommensteuer absetzen.

Privatinsolvenz in Spanien

Privatinsolvenz in Spanien

Wir sind Experten für Konkursverfahren für Einzelpersonen und Unternehmen durch unsere Marke „Vivir Sin Deudas“ (www.vivirsindeudas.es) und ebenfalls für Firmenkonkurse, klassische Konkursverfahren, verkürzte Konkursverfahren und Expresskonkurse (www.martinreverteasociados.com).

Wir sind praktisch die einzige Kanzlei in Spanien, die deutschsprachige Personen berät und den Prozess durchführt. Die einzige Bedingung ist, dass sie in Spanien wohnen oder sich dort als Resident haben registrieren lassen und dass sich ihre Schulden und Vermögenswerte, falls vorhanden, sich ebenfalls im Königreich Spanien befinden. Die Höhe der Schulden darf nicht mehr als 5 Millionen Euro betragen.

Mallorca Immobilienmarkt

Mallorca Immobilienmarkt

Wir müssen zwei Immobilienmärkte auf Mallorca in Betracht ziehen, die parallel sind, sich aber auf sehr unterschiedlichen Ebenen bewegen.

Die Wohnsituation der Mittelklasse und mallorquinische Arbeiterschicht ähnelt der spanischen Lage. Es handelt sich um Wohnungen bis 300.000 Euro. Sie haben deutliche Rückgänge erfahren und diese werden weiter sinken. Vielleicht nicht so sehr wie auf dem Festland, weil die wirtschaftliche Situation auf den Inseln doch etwas besser ist, als die der anderen spanischen Regionen. Aber die Sparkassen auf Mallorca haben so viel Immobilienbestand, das sie schon Immobilienagenturen sind, die nebenbei auch Bankdienstleistungen anbieten.