In Spanien ist allein der Besitz von Immobilien einkommenssteuerpflichtig, da die spanischen Steuerbehörden davon ausgehen, dass jedes Haus oder jede Wohnung, die nicht der Hauptwohnsitz ist, als Einkommensquelle genutzt werden kann.
Dies gilt sowohl für Gebietsansässige (in ihrer persönlichen Einkommensteuer oder IRPF) als auch für Gebietsfremde (in ihrer Einkommensteuer für Gebietsfremde oder IRNR).