Ab dem 1. Januar 2013 neu gegründete Unternehmen, die wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, profitieren von besonders niedrigen Körperschaftssteuersätzen.
– Bei einer Besteuerungsgrundlage zwischen 0 € und 300.000 € gilt ein Steuersatz von 15 %.
– Bei einer Besteuerungsgrundlage über 300.000 € gilt ein Steuersatz von 20 %.
Die Unternehmen können diese Steuersätze in dem ersten Geschäftsjahr mit positiver Besteuerungsgrundlage sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr anwenden (d.h. wenn 2013 oder später Gewinne erzielt werden). Das heißt, diese Steuersätze von 15 % – 20 % gelten nur für zwei Geschäftsjahre.