Wohnungsmietgesetz 15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023
Haftung des Geschäftsführers einer „Sociedad Limitada“ (spanische GmbH)

Haftung des Geschäftsführers einer „Sociedad Limitada“ (spanische GmbH)

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft ist deren Vertreter in allen Belangen und verfügt über das höchste Entscheidungsniveau. Für den Geschäftsführer kommen verschiedene Arten der Haftung zur Anwendung.

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Haftung des Geschäftsführers einer Sociedad Limitada

Haftung des Geschäftsführers einer Sociedad Limitada

Die spanische Gesetzgebung beschränkt die Haftung der Gesellschafter einer SL auf die jeweilige Kapitaleinlage derselben.

Diese Beschränkung kommt jedoch nicht auf die Geschäftsführer der Gesellschaft zur Anwendung. Unter gewissen Umständen kann die Behörde die Haftung für auf die Amtsführung der Geschäftsführer zurückzuführende Schulden der Gesellschaft gegenüber den öffentlichen Behörden auf diese umleiten. Dies ist der Fall bei Schulden, die die Gesellschaft gegenüber dem Finanzamt oder der Sozialversicherung hat.

Vor- und Nachteile der Sociedad Limitada (spanische GmbH)

Vor- und Nachteile der Sociedad Limitada (spanische GmbH)

Vorteile:

  • Die Haftung gegenüber Gläubigern ist begrenzt auf das Gesellschaftskapital und auf die Güter auf Namen der Gesellschaft.
  • Die bürokratischen Verfahren sowohl bei Gründung als auch während des Betriebs sind relativ schlicht und einfacher als im Fall einer Aktiengesellschaft (S.A.).
Die Sociedad Limitada (SL)

Die Sociedad Limitada (SL)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung („SRL“, bekannter als „SL“) ist die Art von Handelsgesellschaft, die in Spanien am weitesten verbreitet ist. Diese wird von kleinen wie auch großen Unternehmern verwendet, die auf diese Weise ihre Haftung auf das eingebrachte Kapital beschränken und vermeiden mit ihrem Privatvermögen für Schulden ihrer Geschäfte zu haften.

Urteil BFH: Verdeckte Gewinnausschüttung aus spanischen Immobilien-S.L.s

Urteil BFH: Verdeckte Gewinnausschüttung aus spanischen Immobilien-S.L.s

Am vergangenen 2. Oktober 2013 wurde einen Pressebericht des Bundesfinanzhofes über ein im Juni gefälltes Urteil (Az: I R 109/10) veröffentlicht.

In diesem ging es darum, dass eine Familie im Jahre 2000 ein Haus in Andratx mittels einer spanischen GmbH gekauft hatte.

In der Immobilie konnte die Familie unentgeltlich Urlaub machen. Gemäss dem Urteilsspruch, hat der Bundesfinanzhof sich dazu entschieden, dass die kostenlose Nutzung eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ durch die spanische Kapitalgesellschaft ist.

Steuervorteile für Neugründungen

Steuervorteile für Neugründungen

Ab dem 1. Januar 2013 neu gegründete Unternehmen, die wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, profitieren von besonders niedrigen Körperschaftssteuersätzen.

– Bei einer Besteuerungsgrundlage zwischen 0 € und 300.000 € gilt ein Steuersatz von 15 %.

– Bei einer Besteuerungsgrundlage über 300.000 € gilt ein Steuersatz von 20 %.

Die Unternehmen können diese Steuersätze in dem ersten Geschäftsjahr mit positiver Besteuerungsgrundlage sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr anwenden (d.h. wenn 2013 oder später Gewinne erzielt werden). Das heißt, diese Steuersätze von 15 % – 20 % gelten nur für zwei Geschäftsjahre.