Mit Urteil vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Die Bedenken richten sich insbesondere gegen eine undifferenzierte Privilegierung von Betriebsvermögen, die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme, die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem bis zu 50%igen Anteil von Verwaltungsvermögen sowie die Anfälligkeit für Steuergestaltungen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen.