Wer in Spanien zwar nicht gebietsansässig, aber Eigentümer einer hier belegenen Immobilie ist, muss wissen, dass er hier dennoch beschränkt einkommen– und vermögensteuerpflichtig ist.
Die sich daraus ergebenden steuerlichen Verpflichtungen sind vielen, die sich in entsprechender Situation befinden, nicht bekannt. Oft werden sie mit den Verpflichtungen, die sich aus der gemeindlichen Grundsteuer (IBI) ergeben, verwechselt. Einkommen- und Vermögensteuer sind jedoch keine gemeindlichen, sondern staatliche Steuern.