Wenn ein Nießbrauchberechtigter stirbt, müssen die Begünstigten für die Konsolidierung des Eigentums, die aufgrund des Erlöschens des Nießbrauchrechtes erfolgt, Steuern bezahlen. Die Erben, die seinerzeit das nackte Eigentum erworben haben, werden demzufolge durch das Ableben des Nießbrauchberechtigten zum Volleigentümer.