Es handelt sich hierbei um eine Information über die im Ausland befindlichen Güter und Rechte. Sie ist für die in Spanien ansässigen natürlichen oder juristischen Personen obligatorisch.
Das Modell 720 wurde am 29.10.2012 im Rahmen der Massnahmen gegen Steuerhinterziehung und –betrug verabschiedet. Im Jahr 2015 haben alle Steuerpflichtigen diese Information über das Jahr 2014 abzugeben.