Ausländer, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien gründen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können von dieser Sonderregelung profitieren. Nach dieser Regelung werden sie 6 Jahre lang als Nichtansässige besteuert. Dies ermöglicht es ihnen, alle Arbeitseinkommen bis zu 600.000 Euro pro Jahr zu einem festen Satz von 24 % zu versteuern. Es sei darauf hingewiesen, dass die allgemeine Höchstquote in Spanien 48 % beträgt. Es wird als Beckham-Gesetz bezeichnet, weil es zunächst die Berufssportler waren, die den Gesetzgeber zur Zustimmung des Gesetzes dieser spezifischen Regelung veranlassten.
Marcos Vera Stein
Marcos Vera-Stein,
Dipl. Betriebswirt, Steuerberater (Asesor Fiscal).
Deutschsprachiger Steuerexperte für Spanien. Seit 1993 tätig.

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(+34) 617 379 397
marcos@mv-stein.com
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