Bürger eines Mietgliedsstaates der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben das Recht sich für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten auf spanischem Territorium niederzulassen, wenn einer der folgenden Fälle gegeben ist.

  1. Sie sind Arbeiter auf fremde oder eigene Rechnung in Spanien.
  2. Sie verfügen für sich selbst und die Mitglieder ihrer Familie über ausreichende Mittel, um während der Aufenthaltsdauer nicht der spanischen Sozialhilfekasse zur Last zu fallen und verfügen zudem über eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die alle Risiken in Spanien abdeckt.

Die Bewertung, ob die vorhandenen wirtschaftlichen Mittel ausreichend sind, erfolgt im Einzelfall und in jedem Fall unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation des Antragsstellers. Als ausreichend für die Erfüllung dieser Voraussetzung gelten Mittel in der Höhe, die den Betrag, der jedes Jahr im Haushaltsgesetz festgelegt wird, um das Recht auf Bezug nicht beitragsbezogener Leistungen zu erlangen, übersteigt.

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