Ganz so streng wie zunächst angekündigt ist die verschärfte Maskenpflicht auf Mallorca nun doch nicht ausgefallen. Wörtlich steht darin, dass “Personen ab sechs Jahren” die Maske “zu jeder Zeit sowohl im öffentlichen Raum oder im Freien und auch in öffentlich genutzten geschlossenen Räumen” tragen müssen, sobald die Gefahr bestehe, “dass man dort auf andere Personen stößt, mit denen man nicht zusammenwohnt”. Die Verordnung verpflichtet auch zum “korrekten Tragen” der Maske: Nase und Kinn müssen bedeckt sein.
Die Verordnung verpflichtet auch zum “korrekten Tragen” der Maske: Nase und Kinn müssen bedeckt sein.
Ausnahmen der Maskenpflicht auf Mallorca listet die Verordnung
- Die Einnahme von Speisen und Getränken.
- Sport oder Wassersport, sofern der Sicherheitsabstand eingehalten wird.
- Das Spielen von Blasinstrumenten (bei Chor- und Orchesterproben müssen Sänger und Musiker ansonsten die Maske tragen).
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren beim Spielen oder “alltäglichen Freizeitaktivitäten” mit ihrer festen Bezugsgruppe.
- Situationen am Arbeitsplatz, bei denen der Sicherheitsabstand garantiert ist.
- Aktivitäten in der Natur oder an Orten außerhalb geschlossener Ortschaften, wie Stränden, Strandpromenaden, Schwimmbäder, Pools “solange der Andrang an diesen Orten die Einhaltung des Sicherheitsabstands ermöglicht”.
Die Strafen bei Verstößen gegen das Maskenverbot betragen bis zu 100 Euro. Personen mit Atemschwierigkeiten sind generell von der Pflicht ausgenommen. Hierzu müsse aber ein Attest vorgewiesen werden, und zwar falls nötig in spanischer Übersetzung.
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