Es gelten drei Grenzen für eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Spanien: in Höhe von 22.000 Euro, von 14.000 Euro und von 1.600 Euro.
Es besteht in Spanien keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn Einkünfte von einem einzigen Zahler bezogen werden und diese 22.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Es ist aber zu beachten, dass Altersrenten oder andere Arten von Renten, die von im Ausland ansässigen Zahlern bezogen werden, nicht in diese Kategorie fallen und daher eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, es sei denn diese Einkünfte betragen weniger als 14.000 Euro.
Ebenfalls von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit ist, wer Einkünfte von unter 14.000 € Euro brutto pro Jahr bezieht, wenn:
– Diese von mehr als einem Zahler stammen, sofern die Summe der vom zweiten und den übrigen Zahlern bezogenen Beträge einen Gesamtbetrag von 1.500 € brutto pro Jahr überschreitet. ein Versorgungsausgleich vom Ehepartner oder Unterhaltszahlungen bezogen werden, wobei gemäß Gerichtsbeschluss von den Eltern geleistete Unterhaltszahlungen nicht dazu zählen (letztere sind befreit).
– Arbeitseinkommen bezogen werden, für die ein fester Einbehalt gilt.
– Der Zahler der Einkommen nicht zum Einbehalt verpflichtet ist (beispielsweise Renten aus dem Ausland).
Unabhängig vom Vorangehenden müssen auch diejenigen Steuerpflichtigen keine Einkommensteuererklärung abgeben, die Kapitalerträge von weniger als 1.600 Euro erzielen, darunter die Folgenden:
– Aktiendividenden.
– Zinsen auf Kontoguthaben.
– Zinsen auf Einlagen oder festverzinsliche Wertpapiere.
– Gewinne aus der Rücknahme von Beteiligungen an Investmentfonds.
– Preise aus der Teilnahme an Wettbewerben und Gewinnspielen.
Das bedeutet, dass eine Person vielleicht nicht zur Abgabe einer Steuererklärung für den Bezug eines Gehalts von einem einzigen Zahler in Höhe von unter 22.000 Euro verpflichtet ist, aber eine Aktiendividende von über 1.600 Euro erhalten hat, so dass sie folglich doch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.
Aber auch wenn keine Pflicht dazu besteht, kann es dennoch interessant sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn man bestimmte Abzüge geltend machen möchte oder wenn man Anspruch darauf hat, eine Rückerstattung zuviel gezahlter Steuern, in der Regel über Einbehalte, zu beantragen.
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