Die touristische Vermietung auf den Balearen wurde durch das Gesetz 6/2017 geregelt. Mit der DRIAT (Declaración Responsable del Inicio de Actividad turística) legte der Eigentümer eine Reihe von Unterlagen vor und konnte bei Erfüllung bestimmter Anforderungen mit der Vermietung seiner Immobilie als Ferienimmobilie beginnen, während die Erteilung der entsprechenden Lizenz bearbeitet wurde.
Im Februar dieses Jahres wurden mit dem Gesetz 3/2022 verschiedene Aspekte geändert. Darüber hinaus wurde ein Moratorium für den Erwerb neuer Touristenplätze eingeführt. In der Praxis bedeutet dies, dass keine neuen Ferienlizenzen geschaffen werden können (mehr dazu später).
Mit dem Gesetz von 2017 galt eine Immobilie, die über einen der Online-Kanäle (Booking, AirBNB, Homeaway, Facebook usw.) vermarktet wurde, automatisch als Ferienimmobilie. Jetzt gilt jede Vermietung von weniger als einem Monat Dauer als Ferienvermietung, es sei denn, es wird das Gegenteil bewiesen, was nicht immer leicht ist. Dies ist wichtig, da die Strafen erhöht wurden. Die Bußgeldererhöhungen bewegen sich zwischen 20.001,- € und 40.000,- € (vorher waren es 4.001,- € bis 40.000,- €). Mit anderen Worten: Die Mindeststrafe für die Vermietung ohne Lizenz oder DRIAT beträgt automatisch mindestens 20.000 Euro. Aber Vorsicht, wenn die Immobilie auch in einem der oben genannten oder ähnlicher Vermarktung inseriert wird, wird die Sanktion als sehr schwerwiegend eingestuft und liegt zwischen 40.001,- € und 400.000,- €. Ein wirkliches Wahnsinn.
Eine weitere Neuerung ist, dass auch Wohnungen in Wohngebäuden vermietet werden können. Bisher war die Ferienvermietung nur in Einfamilienhäusern, wie Villen oder Fincas in ländlichen Gebieten, möglich. Für die Ferienvermietung in Wohnungen ist jedoch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Es ist auch möglich, ein Zimmer in der Wohnung oder dem Haus zu mieten, in dem Sie normalerweise wohnen. Allerdings nur für maximal 60 Tage pro Jahr, und die Lizenz wird für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren erteilt.
Da dies alles schon komplex genug ist, ist die Tatsache, dass mit dem Gesetz von 2022 das Konzept der „geeigneten Zonen“ eingeführt wurde, von größerer Bedeutung und heisst in der Praxis, dass im Moment keine neuen Lizenzen mehr erteilt werden, weil diese geeigneten Zonen noch nicht festgelegt worden sind. Was ist eine geeignete Zone? Grundsätzlich legen die Inselverwaltungen von Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera zusammen mit den jeweiligen Gemeinden fest, welche Gebiete für die touristische Vermietung geeignet sind. Alle Gebiete außerhalb dieser Qualifikation sind nicht geeignet, und es ist nicht möglich, dort zu vermieten. Solange diese Gebiete nicht festgelegt sind, werden keine neuen Lizenzen erteilt. Die Bestimmung der Zonen ist jedoch komplex. Jeder Inselrat muss diese geeigneten Zonen in seinen Interventionsplänen für den Tourismus (PIAT) und in seinen Gebietsplänen für die Inseln (PTI) ausweisen. Sie werden diese Pläne dann an die jeweiligen Stadtverwaltungen weiterleiten, die sie in ihre jeweiligen Stadtentwicklungsplan der Gemeinde aufnehmen müssen. Fast kein Aufwand.
Weitere zu beachtende Einschränkungen: Auf jeder Insel gibt es eine Höchstzahl von touristischen Plätze. Auf Mallorca gibt es 435.707 Plätze, davon nur 92.931 in Ferienhäusern. Ist das Kontingent erschöpft, müssen die Plätze von einem veralteten Hotel, das geschlossen wird, oder aus dem Bestand der von der Inselverwaltung verwalteten Plätze gekauft werden, um eine Genehmigung zu erhalten.
Auch eine Immobilie weniger als 5 Jahre alt ist oder ein städtebaulicher Verstoß vorliegt oder das kein Bewohnbarkeitszertifikat und keinen Energieausweis hat, der je nach Alter unter der Stufe F oder D liegt, kann keine Genehmigung zur Ferienvermietung erhalten.
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