In meinem Artikel Steuererhöhung durch die Hintertür (HIER KLICKEN) habe ich über die Folgen des neuen Gesetzes 11/2021 über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug (Gesetz 11/2021) geschrieben. Dabei handelt es sich um die Einführung von Referenzwerten, die bereits ab dem 1. Januar 2022 die Steuerbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer und die Stempelsteuer (ITPAJD) sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISyD) darstellen. Gleichzeitig wird sie sich auch auf die Vermögenssteuer und sogar auf die Einkommenssteuer auswirken, und zwar in dem Teil, der sie mit der Schenkungssteuer verbindet.
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