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Wie die kommunale Wertzuwachssteuer („Plusvalía“) nach dem Urteil des Verfassungsgerichts gezahlt wird.

Wie die kommunale Wertzuwachssteuer („Plusvalía“) nach dem Urteil des Verfassungsgerichts gezahlt wird.

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 23. Oktober 2021 wurde die Methode zur Berechnung der Bemessungsgrundlage der kommunalen Wertzuwachssteuer auf städtischen Boden (umgangssprachlich bekannt als „Plusvalía Municipal“) für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

In der Entscheidung des Gerichts wird festgestellt, dass die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage anhand fester Parameter erfolgte, die nicht immer den tatsächlich erzielten Wertzuwächsen entsprachen, so dass sie für nichtig erklärt wird.