Steuersätze für die Balearen

STEUERSÄTZE FÜR DIE BALEAREN

Es wurden eine Reihe von Änderungen bei den Steuersätzen der regionalen Ebene eingeführt. Es handelt sich um Steuern, die im Ganzen oder zum Teil den entsprechenden autonomen Regionen (Comunidades Autónomas) vom spanischen Staat abgetreten wurden.

Vermögenssteuertabelle

Es wird ein Freibetrag von Euro 700.000,- pro Person gewährt. Auf den Betrag darüber hinaus werden die Steuersätze gemäß folgender Steuertabelle angewendet:

Zu versteuerndes Vermögen Steuer Rest der zu berechnenden Grundlage Steuersatz
ab (Euro) (Euro) (Euro) (%)
170.472,04 0,28
170.472,04 477,32 170.465,00 0,41
340.937,04 1.176,23 340.932,71 0,69
681.869,75 3.528,67 654.869,76 1,24
1.336.739,51 11.649,06 1.390.739,49 1,79
2.727.479,00 36.543,30 2.727.479,00 2,35
5.454.958,00 100.639,06 5.454.957,99 2,9
10.909.915,99 258.832,84 Aufwärts 3,45

Zum Bespiel: Ein Ehepaar besitzt eine Finca auf Mallorca im Wert von 1,8 Millionen Euro. Die Immobilie ist mit einer Bankhypothek über 350.000 Euro belastet. Die jährliche Vermögenssteuer beträgt pro Ehegatte 70 Euro. Kalkulation: Kaufpreis 1.800.000 – Hypothekendarlehen 350.000 = Nettovermögen 1.450.000; Pro Kopf Nettovermögen 725.000 – Freibetrag 700.000 = Bemessungsgrundlage 25.000 x Steuersatz laut Tarif 0,28% = Steuern pro Kopf 70 Euro.

Grunderwerbssteuertabelle

Diese Steuer wird beim Verkauf von Immobilien durch Privatleute oder bei gebrauchten Immobilien angewandt. (Bei neu erstellten oder vom Bauträger gekauften Immobilien wird die spanische Mehrwertsteuer – IVA angewandt statt der Grunderwerbssteuer).

Der Steuersatz der Grunderwerbssteuer wird wie folgt ermittelt:

Wert der Immobilie Steuer Restwert der Immobilie bis Steuersatz
ab (Euro) (Euro) (Euro) (%)
0 0 400.000 8
400.000 32.000 200.000 9
600.000 50.000 400.000 10
1.000.000 90.000 Aufwärts 11

Beispiel: Beim Kauf einer Immobilie im Wert von 850.000 Euro macht die Grunderwerbssteuer 75.000 Euro aus (8,82%).

Erbschaftssteuertabelle

Für die Erben, die zu den Gruppen I und II gehören (Eltern, Kinder und Ehegatten), wird auf die Bemessungsgrundlage folgender Tarif angewendet:

Bemessungsgrundlage Steuer Rest der Bemessungsgrundlage Steuersatz
ab (Euro) (Euro) bis (Euro) (%)
0 0 700.000 1
700.000 7.000 300.000 8
1.000.000 31.000 1.000.000 11
2.000.000 141.000 1.000.000 15
3.000.000 291.000 Aufwärts 20

Beispiel: Ein Erbe erbt von seinem Vater eine Wohnung auf Mallorca. Der Marktwert der Immobilie beträgt 700.000 Euro.

Kalkulation:

Bemessungsgrundlage 700.000 Euro + 3% Pauschale für Möbel und Zubehör.

Minus Freibetrag 15.956,87 Euro ergibt eine Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer von 705.043,13 Euro. Nach Anwendung des oben aufgelisteten Tarifs resultiert eine Erbschaftssteuer über 7.403,45 Euro. Frist der Zahlung sind 6 Monate nach dem Todestag.

Schenkungssteuer

Für die Erben, die zu den Gruppen I und II gehören (Eltern, Kinder und Ehegatten), wird auf den Balearen auf die Bemessungsgrundlage der Steuersatz von 7% angewandt.
Bei Immobilien ist die Bemessungsgrundlage der Marktwert.
Steuerpflichtiger ist der Beschenkte.
Zahlungsfrist der Steuer: Innerhalb 30 Tagen ab dem Datum der  Schenkungsurkunde.

 

Einkommenssteuertabelle (Regionaltarif 2016)

Regionale Tabelle der Einkommensteuer, die von den steuerlich Spanien- Ansässigen anzuwenden ist. Diese Tabelle wird der staatlichen Tabelle hinzugefügt, und beide zusammen ergeben den anzuwendenden Steuersatz. Den staatlichen Steuertarif und die Freibeträge für die Einkommenssteuer können Sie am Ende dieses Artikels sehen.

Zu versteuerndes Einkommen Steuer Rest der zu berechnenden Grundlage Steuersatz
ab (Euro) (Euro) (Euro) (%)
10.000 9,50
10.000 950 8.000 11,75
18.000 1.890 12.000 14,75
30.000 3.660 18.000 17,75
48.000 6.855 22.000 19,25
70.000 11.090 20.000 22,00
90.000 15.490 30.000 23,00
120.000 22.390 55.000 24,00
175.000 35.590 Aufwärts 25,00

 

Einkommenssteuer (staatlicher Tarif)

Diese Steuersätze werden der Regionalen Tabelle der Einkommensteuer, die oben dargestellt wurden, hinzugefügt.

Es gibt zwei Tarife, je nach Art des Einkommens: den allgemeinen für Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder Arbeit (Tarifa General) und den für Ersparnisse (Tarifa del Ahorro), für Erträge aus Kapitalanlagen und Kapitalzuwachs.

Allgemeiner Einkommenssteuertarif

Zu versteuerndes Einkommen Steuer Rest der Bemessungsgrundlage Steuersatz
ab (Euro) (Euro) (Euro) (%)
12.450 9,50
12.450 1.182,75 7.075 12,00
20.000 2.112,75 15.000 15,00
35.200 4.362,75 24.800 18,50
60.000 8.950,75 danach 22,50

 

Einkommenssteuertarif der Kapitalerträge und Zuwächse

Zu versteuerndes Einkommen

(bis Euro)

Steuer Rest der Bemessung Grundlage Steuersatz
(Euro) (bis Euro) (%)
0 0 6.000 19
6.000 1.140 44.000 21
50.000 10.380 danach 23

Freibeträge bei der Einkommensteuer:

Alter des Steuerpflichtiger Kinder Betrag
Jedes Alter 5.550 €
über 65 Jahre + 1.550 €
über 75 Jahre + 1.440 €
Erstes Kind 2.400 €
Zweites Kind 2.700 €
Drittes Kind 4.400 €
Viertes Kind und folgende 4.950 €

Kinder unter 3 Jahren: + 2.800 €

Der Freibetrag pro Kind ist anwendbar, wenn das Kind beim Steuerpflichtigen wohnt, weniger als 25 Jahre alt ist und kein Einkommen über 8.000€ erzielt.

Beispiel: Ein Ehepaar hat 2 Kinder, von 8 und 10 Jahren. Die Einnahmen durch Arbeit aus einem Angestelltenverhältnis machen 55.000 Euro aus. Außerdem erzielte das Ehepaar Einnahmen aus Kapitalerträgen in Höhe von 4.000 Euro. Die resultierende Steuerschuld für die Einkommenssteuer (nach Anwendung des Allgemeinen- und des Regionaltarifs) beträgt 12.973,62 Euro.

*Alle Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Im Bedarfsfall erteilen wir gerne ausführlich Auskunft. Stand: Juni 2016

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