STEUERERHÖHUNGEN FÜR 2021

Am 31. Dezember 2020 wurde das Gesetz 11/2020 vom 30. Dezember über den allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2021 im Staatsanzeiger (BOE – Boletin Oficial del Estado ) veröffentlicht.

Die steuerlichen Angelegenheiten betreffend sind einige Änderungen zu erwähnen, die sich auf verschiedene Steuern ausgewirkt haben:

BEI DER EINKOMMENSSTEUER:
Die Änderungen betreffen in der Regel hohe Einkommen, die stärker besteuert werden.


– Tarif für Einnahmen aus Kapitalanlagen oder Vermögen. Der Steuertarif wird dahingehend verändert, dass der Teil des steuerpflichtigen Ertrages, der 200.000 Euro übersteigt, wird mit einem Steuersatz von 26 Prozent besteuert (bisher waren es 23 %). Wenn zum Beispiel beim Verkauf einer Immobilie der Gewinn aus dem Verkauf 200.000 Euro übersteigt, zahlen wir für die ersten 200.000 Euro des Gewinns die wie bisher angewendeten 19 Prozent bis 23 Prozent und ab 200.000 Euro zahlen wir 26 Prozent.

Bis zu 6.000 €, 19%.
Zwischen 6.000 € und 200.000 €, 21%-23%.
Mehr als 200.000 €, 26%.

– Tarif für Einnahmen aus Arbeit oder geschäftlichen Aktivitäten. Für den steuerpflichtigen Teil des Nettoeinkommens, der 300.000 € übersteigt, wird eine neue Stufe eingeführt. Der auf den Überschuss anwendbare Steuersatz erhöht sich um zwei Punkte.

Um den Steuerbetrag zu berechnen, müssen die folgenden zwei Tarife angewendet werden: der staatliche Tarif und der regionale Tarif. Beide werden addiert. In diesem Artikel geben wir den regionalen Tarif für die Bewohner der Balearen an. Diejenigen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Autonomen Gemeinschaft haben, müssen den für diese Region geltenden Tarif, zum staatlichen Tarif hinzuaddieren.

 

EINKOMMENSTEUER 2021 (Staatlicher Tarif)
 Zu versteuerndes Einkommen Steuerbetrag übriges zu vertseuerndes Einkommen Steuersatz
Bis Euro Euro Bis Euro Prozent
 –  –  12.450,00  9,50
 12.450,00  1.182,75  7.750,00  12,00
 20.200,00  2.112,75  15.000,00  15,00
 35.200,00  4.362,75  24.800,00  18,50
 60.000,00  8.950,75  240.000,00  22,50
 300.000,00  62.950,75  darüber hinaus  24,50

 

EINKOMMENSTEUER 2021 (Tarif Balearische Inseln)
Zu versteuerndes Einkommen Steuerbetrag übriges zu vertseuerndes Einkommen Steuersatz
Bis Euro Euro Bis Euro Prozent
0 0 10.000,00 9,50
10.000,00 950,00 8.000,00 11,75
18.000,00 1.890,00 12.000,00 14,75
30.000,00 3.660,00 18.000,00 17,75
48.000,00 6.855,00 22.000,00 19,25
70.000,00 11.090,00 20.000,00 22,00
90.000,00 15.490,00 30.000,00 23,00
120.000,00 22.390,00 55.000,00 24,00
175.000,00 35.590,00 darüber hinaus 25,00

 

In beiden Tarifen sehen wir, dass ein Bewohner der Balearen, wenn er mehr als 300.000 Euro netto verdient, den Spitzensatz in der Einkommenssteuer 2021 erreicht, also 49,50 Prozent (staatlicher Satz) 24,50 % + autonomer Satz 25 %). Bei allen, wo das Einkommen, die 300.000 Euro übersteigen, zahlen linear 49,50 Prozent. 

LOHNSTEUER. Der Einbehalt der Steuer auf Arbeitseinkommen, wenn dieser 300.000 Euro übersteigt, steigt von 45 % auf 47 %.

 

LOHNSTEUERTARIF 2021
Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer Lohnsteuer Abzug Restgrundlage für die Berechnung der Lohnsteuer Steuersatz
Bis Euro Euro Bis Euro Prozent
0 0 12.450,00 19,00
12.450,00 2.365,50 7.750,00 24,00
20.200,00 4.225,50 15.000,00 30,00
35.200,00 8.725,50 24.800,00 37,00
60.000,00 17.901,50 240.000,00 45,00
300.000,00 125.901,50 darüber hinaus 47,00

 

– TARIF FÜR ENTSANDTE ARBEITNEHMER (IMPATRIATES ODER BECKAHM-GESETZ). Der Steuersatz von 24 Prozent wird für das zu versteuernde Nettoeinkommen von bis zu 600.000€ beibehalten, der darüber hinausgehende Betrag wird ebenfalls mit einem höheren Satz besteuert, der von 45 Prozent auf 47 Prozent steigt.

– PRIVATE RENTENPLÄNE. Der jährliche Maximalbeitrag zum individuellen Pensionsplan, der das Recht gibt, eine Reduzierung der persönlichen Einkommensteuer zu genießen, wird von 8.000 Euro auf 2.000 Euro reduziert. Bei Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge sind Beiträge bis zu 10.000 Euro (8.000 Euro aus dem Unternehmen und 2.000 Euro aus der individuellen Vorsorge) zulässig. Der maximale Beitrag zum Pensionsplan zugunsten des Ehepartners wird auf 1.000 € reduziert.

 

DIE KÖRPERSCHAFTSSTEUER BETREFFEND:

Die Freistellung gemäß Doppelbesteuerung auf Dividenden und Gewinne aus Wertzuwachsen aus Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie der Abzug für die internationale wirtschaftliche Doppelbesteuerung wird nur auf 95 % der Dividenden und Gewinnanteile anwendbar sein, während diese vorher zu 100 Prozent befreit waren.

 

DIE MEHRWERTSTEUER BETREFFEND:

– zuckerhaltige Getränke. Der Steuersatz wird von 10 Prozent auf 21 Prozent erhöht.

 

 DIE VERMÖGENSSTEUER BETREFFEND:

Die unbefristete Geltung der Vermögensteuer wird wiederhergestellt (bisher wurde die Zahlungspflicht von Jahr zu Jahr übertragen).

Die Steuersätze werden erhöht, der für die letzte Stufe (Vermögen über 10.695.996,06 Euro) geltende Tarif wird von 2,5 Prozent auf 3,5 Prozent erhöht.

 

VERMÖGENSTEUER 2021 (Staatlicher Tarif)
zu versteuerndes Vermögen Steuerbetrag übriges zu vertsteuerndes Vermögen Steuersatz
Bis Euro Euro Bis Euro Prozent
0 0 167.129,45 0,20
167.129,45 334,26 167.123,43 0,30
334.252,88 835,63 334.246,87 0,50
668.499,75 2.506,86 668.499,76 0,90
1.336.999,51 8.523,36 1.336.999,50 1,30
2.673.999,01 25.904,35 2.673.999,02 1,70
5.347.998,03 71.362,33 5.347.998,03 2,10
10.695.996,06 183.670,29 darüber hinaus 3,50

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Alle Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Im Bedarfsfall erteilen wir gerne ausführlich Auskunft. Stand: Februar 2021

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