Das Gesetz 11/2021 vom 9. Juli über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 umgesetzt wird, wurde im Staatsanzeiger vom 10. Juli veröffentlicht. Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, die sich unmittelbar auf das Funktionieren des Binnenmarktes auswirken, und ändert verschiedene Steuervorschriften sowie die Regulierung von Glücksspielen.
Mit dem genannten Gesetz werden bis zu 19 Gesetze geändert. Das Gesetz greift direkt die Einkommenssteuer, Kapitalerträge, Vermögen, Erbschaften, Schenkungen und Immobilienübertragungen an, ohne andere Steuern außer Acht zu lassen, da es letztlich alle Steuern betrifft.
Der wichtigste Aspekt, der sich fast unbemerkt eingeschlichen hat, ist die Festlegung, dass die Steuerbemessungsgrundlage bei Immobilientransaktionen der Referenzwert ist, der im Text des neuen Gesetzes über das Katasteramt vorgesehen ist.
Das bedeutet, dass der Eigentümer oder Erbe nach dem allgemeinen Steuergesetz (vor den jetzt eingeführten Änderungen), wenn er feststellte, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen Werte überhöht waren, eine Bewertung durch einen Sachverständigen verlangen konnte. All dies bei Erbschafts-, Schenkungs-, Übertragungs-, Kauf- und Verkaufstransaktionen usw. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes wird dies nun nicht mehr der Fall sein, da alles in den Händen der Verwaltung verbleibt; erstens, weil der Marktwert auf Anordnung des Finanzministeriums festgelegt wird, und zweitens, weil die Generaldirektion für Katasterwesen im Falle einer Beschwerde einen verbindlichen Bericht erstellt, in dem der Referenzwert bestätigt oder korrigiert wird.
Theoretisch geht es darum, den zahlreichen Rechtsstreitigkeiten ein Ende zu setzen, die sich auf die Werte auswirken, die von den Technikern der Verwaltung zur Bewertung einer Immobilie herangezogen wurden. Dies führte mitunter dazu, dass die Steuerbehörden ergänzende Erklärungen ausstellten und Nachzahlungen verlangten, in dem der Wert der Immobilie bei den verschiedenen Steuern, insbesondere bei der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer, nach oben angepasst wurde. Die Steuerbehörden beriefen sich auf das Gesetz, wonach die Grundlage für die Besteuerung der "realen Wert" der Immobilie ist. Das Konzept des "realen Wertes" wurde vom Obersten Gerichtshof abgelehnt, der sich auf den Marktwert berief.
In Zukunft, unabhängig von dem Wert, der zwischen den Parteien vereinbart wird, oder wenn eine Immobilie vererbt wird, ist der Wert, der die Grundlage für die Besteuerung bildet, der Referenzwert, Punkt.
Die Auswirkungen dieser Referenzwerte werden sich auf praktisch alle Steuern auswirken, natürlich im negativen Sinne. Es handelt sich um eine allgemeine und massive Steuererhöhung, ohne einen einzigen Steuersatz anzutasten. Und durch die Hintertür haben sie es mit diesem Gesetz, das den Steuerbetrug bekämpfen soll, eingeschmuggelt. Seien Sie auf der Hut vor dem, was kommen wird.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.