Anfang Dezember fand in Madrid eine interessante Konferenz des Verbands der Ökonomen und Steuerberater (REAF) statt.
Der Präsident dieses Verbandes, Valentín Pich, erklärte: „Es erscheint nicht vernünftig, dass unser Land auf der Beibehaltung der derzeitigen Form einer Steuer wie die Vermögensteuer besteht, die die Anziehung und den Erhalt von Talenten und Ersparnissen behindert und übermäßige Gerechtigkeitsverzerrungen in unserem Land einführt“.
Seine Ausführungen deckten sich mit den Schlussfolgerungen der Hauptredner, die sich für die Abschaffung der Vermögensteuer aussprachen, da Spanien das einzige Land in der EU ist, das es anwendet. Sie sprachen auch über die Notwendigkeit, die Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern unter den autonomen Gemeinschaften zu harmonisieren.
Dass Vermögen in Spanien wird durch eine Reihe von Steuern belastet: Die Grundsteuer (IBI), die in allen Steuersystemen der anderen Vergleichsländer existiert und die Haupteinnahmequelle der Gemeinden ist; die Grunderwerbsteuer und die Steuer auf Rechtsgeschäfte, die in den meisten EU-Ländern existiert; die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die in der EU eine klassische Umverteilungssteuer ist (obwohl sie in Schweden, Norwegen, Portugal, Österreich und der Tschechischen Republik abgeschafft wurde), und die Vermögenssteuer, die in der EU nur in Spanien erhoben wird, obwohl sie in Norwegen und der Schweiz existiert. In Frankreich gibt es eine Steuer auf Immobilienvermögen und in Italien auf Immobilien- und Finanzvermögen, das von Gebietsansässigen außerhalb des Landes gehalten wird.
In Spanien wurde die Vermögensteuer im Jahr 2008 von der PSOE-Regierung abgeschafft, obwohl sie nach der Finanzkrise vorübergehend wiederhergestellt und von den aufeinander folgenden Regierungen jährlich verlängert wurde, bis die Koalitionsregierung aus PSOE und Unidas Podemos sie strukturell wiederhergestellt hat. Autonome Gemeinschaften wie Madrid subventionieren sie jedoch zu 100 %.
Die jetzige spanische Regierung hat ihre Absicht bekräftigt, die Vermögen- Erbschaftssteuer im Rahmen der Steuerreform zu harmonisieren, die sie im nächsten Jahr planen wird und die 2023 in Kraft treten soll.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungssteuer kaum 15 Prozent der Einnahmen aus Vermögen ausmachen (10 Prozent Erbschaft- und 5 Prozent Vermögensteuer), da der Großteil auf die Grundsteuer (50 Prozent) und die Grundewerbsteuer (35 Prozent) entfällt.
Die Experten sprachen sich daher dafür aus, die Vermögensteuer abzuschaffen und sich auf die Harmonisierung der Erbschaftsteuer zu konzentrieren, um den starken regionalen Unterschieden und dem damit verbundenen Steuerwettbewerb zwischen den autonomen Regionen ein Ende zu setzen. Das Klima vor den Wahlen im nächsten Jahr wird es wahrscheinlich schwierig machen, eine weitreichende Steuerreform durchzusetzen.
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