Die Steuer kommt auf touristische Aufenthalte in Hotels und anderen touristischen Einrichtungen und insbesondere auf Aufenthalte in regulierten Ferienwohnungen, d. h. jene, die über eine entsprechende Tourismuslizenz verfügen, zur Anwendung.
Ebenso ist sie jedoch auf Aufenthalte in nicht regulierten Ferienwohnungen anwendbar, wie sie in Wohnungen und Apartments stattfinden, die sich in Mehrfamilienhäusern befinden und die aufgrund des ausdrücklichen Verbotes des Tourismusgesetzes nicht über eine Tourismuslizenz verfügen können.