15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023 Vorhersehbare Änderung der Vermögensteuer für Nicht-Residenten Kauf eines Feriendomizils durch mehrere Personen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.06.2013

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.06.2013

Die unentgeltliche Nutzung der in Spanien belegenen Ferienimmobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Sociedad Limitada durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter kann bei den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung zu behandeln sein.

Das Besteuerungsrecht an einer solchen verdeckten Gewinnausschüttung gebührt Deutschland –mit jeweils unterschiedlichen Folgen für die Anrechnung spanischer Ertragsteuern– entweder nach Art. 10 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 oder nach Art. 21 DBA Spanien 1966, nicht aber Spanien nach Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 DBA-Spanien 1966.

Spanien: Immobilienmarkt

Spanien: Immobilienmarkt

Seit 2007 ist der durchschnittliche Immobilienpreis in Spanien um 30 % gesunken und die Prognose der Analysten ist, dass dieser um weitere 30% bis zum Jahr 2017 sinken wird. Das sind Prognosen, mit denen die meisten Analysten sich einig sind: der FMI, die britische Firma “Capital Economics“ und die Beraterfirmen “Aguirre Newman” und “RR de Acuña Asociados”.

Bzgl. dieses Rückganges, der noch vor uns liegt, ist es nicht verwunderlich, wenn wir davon ausgehen, dass Spanien ein Land mit 6 Millionen Arbeitslosen ist und wo die Löhne um 5% fallen werden. Ein Rückgang von 25-30%, das ist das Verhältnis zwischen Preisen und Löhnen, welches bestehen sollte, damit die Immobiliennachfrage erhalten bleibt.

Berechnung spanische Erbschaftssteuer

Berechnung spanische Erbschaftssteuer

+ Wert des zusätzlichen Vermögens
(nicht deklariertes Vermögen, was aber dem Nachlasser bis zu einem Jahr vor seinem Ableben gehörte oder was dieser vor drei Jahren erworben hat)

+ Wert des Hausrates
(3 % des Vermögenswertes)

– Lasten
(gewisse Dienstbarkeiten)

– Absetzbare Verbindlichkeiten
(z.B. Hypotheken)

= Besteuerungsgrundlage 

Wann ist man in Spanien Steuerpflichtig?

Wann ist man in Spanien Steuerpflichtig?

a) wenn Sie sich in Spanien mehr als 183 Tage im Jahr aufhalten.

Vorübergehende Aus- und Einreisen werden angerechnet, es sei denn, der Steuerpflichtige beweist seine Steueransässigkeit in einem anderen Staat.

b) wenn in Spanien direkt oder indirekt sich der Kern oder der Standort Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit befindet.

Wenn nichts anderes bewiesen wird, geht man davon aus, dass der Steuerpflichtige unter Berücksichtigung der oben genannten Normen seinen allgemeinen Aufenthalt in Spanien hat, wenn seine Frau, von der er, dem Gesetz nach, nicht getrennt ist und von ihm abhängige Kinder, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben.

Wenn man in Spanien hinsichtlich seines Einkommens steuerpflichtig ist und aber außerdem Einkünfte in Deutschland bestehen, werden diese erst mal in Deutschland nach dem Doppelbesteuerungsabkommen versteuert. Das Abkommen sieht schon Regeln vor, um dieses zu vermeiden, d.h. die Doppelversteuerung.

 


Alle Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Im Bedarfsfall erteilen wir gerne ausführlich Auskunft. Stand: September 2013