Das Verfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 11. Mai die Steuer auf den Wertanstieg städtischer Grundstücke, allgemein bekannt als „PLUSVALÍA“ der Gemeinde, teilweise annulliert. Dieses Urteil wurde bereits erwartet, da das gleiche Gericht die Wertzuwachssteuer bereits in dessen Urteil vom 16. Februar annulierte, wobei sich dieses Urteil jedoch lediglich auf die Provinzen Guipúzcoa und Álava bezog. Dieses neue Urteil ist nun spanienweit anwendbar.