Erbschaften
Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im spanischen Hoheitsgebiet haben, sind verpflichtet, eine Steuererklärung oder eine Selbstveranlagung für diese Steuer auf Vermögenswerte und Rechte, gleich welcher Art, abzugeben, die im spanischen Hoheitsgebiet belegen waren, ausgeübt werden konnten oder ausgeübt werden sollten, und die durch Erbschaft, Vermächtnis oder einen anderen Erbschaftstitel erworben wurden.