Wen Sie Besitzer einer Immobilie in Spanien sind, denken Sie vielleicht an die Möglichkeit, diese zu vermieten. Diesbzgl. müssen Sie folgendes bedenken:
Die Mieteinnahmen müssen für Nichtresidente mit 24,75 % versteuert werden. Auf den Bruttobetrag der Vergütung wird dann diese Steuer erhoben. Abzüge der Kosten sind zugelassen. Der Zusammenfassungszeitraum ist vierteljährlich, wenn es sich um Selbstveranlagungen mit verbleibender Steuerschuld handelt, oder jährlich, wenn es sich um Selbstveranlagungen handelt, bei denen sich der Steuerbetrag auf null beläuft oder das Finanzamt einen Betrag zurückerstatten muss (verbleibendes Steuerguthaben). Abgabefrist bei verbleibender Steuerschuld: die 20 ersten Kalendertage der Monate April, Juli, Oktober und Januar in Bezug auf die Einkünfte, die im vorhergehenden Kalenderquartal entstanden sind.
Es gibt auch noch den juristischen Gesichtspunkt.