Wohnungsmietgesetz 15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023
Mieten und vermieten in Spanien

Mieten und vermieten in Spanien

Wen Sie Besitzer einer Immobilie in Spanien sind, denken Sie vielleicht an die Möglichkeit, diese zu vermieten. Diesbzgl. müssen Sie folgendes bedenken:

Die Mieteinnahmen müssen für Nichtresidente mit 24,75 % versteuert werden. Auf den Bruttobetrag der Vergütung wird dann diese Steuer erhoben. Abzüge der Kosten sind zugelassen. Der Zusammenfassungszeitraum ist vierteljährlich, wenn es sich um Selbstveranlagungen mit verbleibender Steuerschuld handelt, oder jährlich, wenn es sich um Selbstveranlagungen handelt, bei denen sich der Steuerbetrag auf null beläuft oder das Finanzamt einen Betrag zurückerstatten muss (verbleibendes Steuerguthaben). Abgabefrist bei verbleibender Steuerschuld: die 20 ersten Kalendertage der Monate April, Juli, Oktober und Januar in Bezug auf die Einkünfte, die im vorhergehenden Kalenderquartal entstanden sind.

Es gibt auch noch den juristischen Gesichtspunkt.

Wie sind meine Mieteinnahmen zu versteuern?

Wie sind meine Mieteinnahmen zu versteuern?

Viele Eigentümer, die ihre Häuser saisonweise oder als Ferienwohnung vermieten, wissen nicht wie sie die aus der Vermietung erzielten Einnahmen zu versteuern haben.

Auf den Balearen gibt es den Saisonmietvertrag nach dem Mietgesetz und den Vertrag für touristische Vermietung nach dem Tourismusgesetz der Balearen.

VERMIETUNG GEMÄß DES MIETGESETZES FÜR DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG ALS DER ALS WOHNRAUM

Immobilienbesitzer in Spanien über spanische Gesellschaften: Keine Panik!

Immobilienbesitzer in Spanien über spanische Gesellschaften: Keine Panik!

Am 29. Juni wurde in der Immobilienbeilage der Welt am Sonntag der Artikel „Panik am Pool” von Richard Haimann veröffentlicht (Ausgabe 26, Seite 23).Ich würde gerne das Thema spanische Gesellschaften mit Immobilienbesitz ansprechen.

Viele unserer Mandanten haben dieses Konstrukt, und derzeit entsteht aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesfinanzhofs (Az. IR 109-111/10) und der zahlreichen Veröffentlichungen in den Medien große Unsicherheit.  Am 10. Oktober 2013 habe ich bereits einige Informationen zu diesem Urteil per Mail geschickt. Meine Anmerkungen zu dem Urteil finden sich auch in diesem Blog.

Vermietung von Ferienwohnungen mit dem Gesetz in der Hand

Vermietung von Ferienwohnungen mit dem Gesetz in der Hand

Es gibt zwei Gesetze, die die hnraumvermietung regeln.

Das eine ist das staatliche Gesetz über die Vermietung von städtischen Wohnungen (LAU). Es wurde 2013 reformiert.

Das andere ist das Balearische Tourismusgesetz 8/2012. Hierbei handelt es sich um ein regionales Gesetz der Balearischen Inseln. Es hat regionale Geltung.

Das staatliche Gesetz hat Vorrang vor dem regionalen Gesetz, welches Ersteres nicht verletzten darf.