Viele Eigentümer, die ihre Häuser saisonweise oder als Ferienwohnung vermieten, wissen nicht wie sie die aus der Vermietung erzielten Einnahmen zu versteuern haben.
Auf den Balearen gibt es den Saisonmietvertrag nach dem Mietgesetz und den Vertrag für touristische Vermietung nach dem Tourismusgesetz der Balearen.
VERMIETUNG GEMÄß DES MIETGESETZES FÜR DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG ALS DER ALS WOHNRAUM