Es gibt generell zwei Systeme um in Spanien einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen. Zum einen ist dies mittels einer Handelsgesellschaft (z. B. einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft) oder aber ohne Gesellschaft möglich. Im letzteren Fall handelt es sich um eine Tätigkeit, die von einer natürlichen Person unter deren eigenem Namen und eigener Steuernummer ausgeübt wird. Wenn es sich um mehrere Personen handelt, besteht ferner die Möglichkeit einer Gütergemeinschaft, ähnlich einer deutschen GBR.