15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023 Vorhersehbare Änderung der Vermögensteuer für Nicht-Residenten Kauf eines Feriendomizils durch mehrere Personen
Als Freiberufler oder selbstständiger Unternehmer in Spanien

Als Freiberufler oder selbstständiger Unternehmer in Spanien

Es gibt generell zwei Systeme um in Spanien einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen. Zum einen ist dies mittels einer Handelsgesellschaft (z. B. einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft) oder aber ohne Gesellschaft möglich. Im letzteren Fall handelt es sich um eine Tätigkeit, die von einer natürlichen Person unter deren eigenem Namen und eigener Steuernummer ausgeübt wird. Wenn es sich um mehrere Personen handelt, besteht ferner die Möglichkeit einer Gütergemeinschaft, ähnlich einer deutschen GBR.