Soweit das Doppelt Besteuerungsabkommen nichts anderes aussagt, wird die Versteuerung durch das Einkommenssteuergesetz geregelt und zwar die des gesamten Welteinkommens der in Spanien ansässigen natürlichen Personen.Zu versteuernde Einkommen sind die gesamten Einkünfte, egal welche. Es gibt allerdings für jede Art des Einkommens eine spezielle Art der Berechnung der zu versteuernden Grundlage.
Das aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit erwirtschaftete Netto-Einkommen gemäß Artikel 27 bis 32 des IRPF (Einkommenssteuer Gesetz) unterliegt den Normen des Gesetzes der Gesellschaftssteuer, es gibt einige Sonderregelungen.
Derjenige, der Steuern bezahlen muss, unterliegt somit der Buchführungspflicht gemäß dem gültigen allgemeinen spanischen Kontenplan und der Gewinn muss versteuert werden. Für Einkommen, die unter 600.000 Euro liegen, gibt es ein simples Verfahren mit minimalem bürokratischem Aufwand.
Einnahmen aus deutschen Immobilien, werden gemäß Artikel 6 des o.e. Abkommens nur in Deutschland versteuert.
Freibeträge:
Jeder Steuerzahler hat einen Freibetrag von 5.151 Euro. Das erste Kind hat einen Freibetrag von 1.836 Euro, das zweite Kind 2.040 Euro und das dritte 3.672 Euro. Steuerzahler über 65 haben noch ein Freibetrag von 918 Euro pro Lebensjahr, die jenigen, die über 75 Jahre sind, haben einen Freibetrag von 1.122 Euro.
Steuersätze:
Es gibt zwei komplett unterschiedliche Steuersätze für das Einkommen:
1. Das Einkommen aus Kapital, d.h. aus Dividenden, Zinsen, Gewinne aus dem Verkauf von Geldanlagen hat für die ersten Euro 6.000,- einen Steuersatz von 21 % und 27 % darüber hinaus, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Der Verkauf von Immobilien hat einen Satz von linear 27%.
2. Alle anderen Einkommen unterliegen dem progressiven Steuersatz, der in vier Abschnitte unterteilt ist und zwar mit einem Höchstsatz von 45 % für Einkommen ab 175.000,20 Euro. Die Einkommenssteuer beträgt 24 % bis zu 17.707 Euros im Jahr, von 17.707 bis 33.007 Euro sind es 28 % und ab 33.007 bis 53.407 Euro 37%.
Ist der Steuerpflichtige über 65 Jahre, ist der erwirtschaftete Gewinn aus dem Immobilienverkauf, wo er seinen Wohnsitz hat, steuerfrei. Wenn man noch unter 65 ist, ist der Gewinn unter bestimmten Bedingungen auch steuerfrei, wenn der komplette Erlös aus dem Verkauf in eine neue Immobilie investiert wird.
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