Gemäß diesem Entwurf wird die touristische Nutzung nur in Immobilien erlaubt, die älter als zehn Jahre sind und diese Wohnungen und Häuser können nur angeboten werden, wenn sie bei der Tourismusbehörde angemeldet sind. Zudem wird es ein Höchstkontingent geben, welches nach Inseln oder nach Gebieten festgelegt wird. Wohnungen, die in Gebäuden mit mehreren Wohnungen liegen, können nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft als Ferienwohnung genutzt werden.
Die Regierung der Balearen wird das Gesetz reformieren, um so die Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern an Touristen zu erlauben. Wenn dies nicht ausdrücklich in der Satzung der Eigentümergemeinschaft erlaubt ist, ist es erforderlich eine Genehmigung der Eigentümer aufzunehmen, die die Vermietung an Reisende mehrheitlich genehmigen müssen.
Mehr Sanktionen:
Zudem soll garantiert werden, dass das Gesetz eingehalten wird, um zu vermeiden, dass sich die aktuelle Situation wiederholt, in der die Vermietung an Touristen in Mehrfamilienhäusern verboten ist, jedoch massiv betrieben wird.
Nach Inkrafttreten der Gesetzesreform können Internetanbieter oder Vertriebsagenten nur jene Immobilien in Ihr Angebot aufnehmen, die rechtmäßig in das Tourismusregister eingetragen sind. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, setzen sich sowohl die Eigentümer wie auch die Internetanbieter Geldstrafen aus, die zudem für die Vertriebsfirma als auch für den Eigentümer der Immobilie verschärft werden: Die Balearenregierung hebt die Mindeststrafen von derzeit 4.001 Euro auf 20.000 Euro an, obgleich der Betrag der Strafe bis auf 40.000 Euro ansteigen kann.
Wenn die Regierung der Balearen ihre im Dezember als Gesetzesentwurf vorgestellte Gesetzesreform durchsetzt, deren Inkrafttreten noch vor dem kommenden Sommer vorgesehen ist, wird es nur noch erlaubt sein Immobilien an Touristen zu vermieten, die über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügen, um auf diese Weise Vermietungen in illegalen Bauten oder sogar gesetzeswidrigen Häusern auf ländlichem Boden Einhalt zu gebieten.
Unterkünfte für Touristen können auch nicht überall angeboten werden:
Die Balearenregierung überlässt den Inselräten und dem Rathäusern die Festlegung der Gebiete, in denen Ferienvermietung genehmigt wird und derer, die ausschließlich und exklusiv als Wohngebiete bestehen bleiben.
Es wird die Möglichkeit hervorgehoben eine neue Höchstgrenze touristischer Plätze für jede Insel festzulegen, die von der Balearenregierung mit der Begründung weitere Sommer mit „enormem Druck auf das Gebiet, die Landstraßen, die Infrastruktur, die Umwelt und die Ressourcen zu vermeiden“ verteidigt wird. Hierfür ist eine genaue Studie für jede Insel erforderlich, mit der die Höchstzahl effektiver und realer Tourismusplätze sowohl für touristische Unterkünfte (Hotels u. ä.) als auch für Aufenthalte in Wohnimmobilien (Wohnungen und Ferienhäusern) festgelegt wird.
Bis diese neue Höchstzahl an Ferienunterkünften durchgesetzt wird, bleibt das seit dem Jahr 1998 bestehende Gesetz in Kraft. Obwohl es auch hier wichtige Änderungen gibt. Die fundamentale Änderung betrifft das Funktionieren der Schlafplatzbörse, auf die obligatorisch jedes Mal zurückzugreifen ist, wenn ein neues Hotelbett bereitgestellt wird. In dieses System, das die Aufnahme von Zimmern nur dann erlaubt, wenn diese an der Börse gekauft und an anderer Stelle geschlossen werden, wird das Angebot der Vermietung in Mehrfamilienhäusern aufgenommen. Für die Vermietung einer Wohnung mit acht Schlafplätzen müssen diese acht Plätze an der Börse jeder Insel zu dem von dem jeweiligen Inselrat festgelegten Preis gekauft werden. Im Fall der Schlafplätze in Mehrfamilienhäusern werden vom Inselrat Genehmigungen ausgestellt, die fünf Jahre gültig sind; nach Ablauf dieser Frist muss die Konzession verlängert werden.
Zudem werden zwei neue Beschränkungen eingeführt. Erstens: Steuerbegünstigte Immobilien können nicht touristisch genutzt werden. Zweitens: Es können nur Wohnungen und Häuser vermietet werden, die älter als zehn Jahre sind. Dies hat zum Ziel Immobilieninvestitionen in Wohngebieten zu vermeiden, deren Zweck ausschließlich die Ferienvermietung ist.
Dieser Gesetzesentwurf muss dem Parlament vorgelegt werden und unterliegt somit noch Änderungen. Es ist beabsichtigt, dass das neue Gesetz zur kommenden Urlaubssaison – vor dem Sommer – in Kraft tritt.
Um zu prüfen, ob Sie von dem Gesetz über touristische Aufenthalte betroffen sind, nutzen Sie den folgenden Link: http://www.rechtsanwaltmallorca24.de/gesetz-zur-tourismussteuer/.
Für Information über die Anwendung der Steuern auf touristische Aufenthalte nutzen Sie diesen Link: https://www.steuerberatermallorca.com/wie-die-steuer-auf-touristische-aufenthalte-abzufuehren-ist/
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