Reform des Erbrechts

Am 01.08.2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Künftig richtet sich das Erbstatut, d.h. das auf einen Erbfall anwendbare Recht, nicht mehr wie bislang in Deutschland und Spanien nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt.

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