Am 01.08.2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Künftig richtet sich das Erbstatut, d.h. das auf einen Erbfall anwendbare Recht, nicht mehr wie bislang in Deutschland und Spanien nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt.
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Marcos Vera Stein
Marcos Vera-Stein,
Dipl. Betriebswirt, Steuerberater (Asesor Fiscal).
Deutschsprachiger Steuerexperte für Spanien. Seit 1993 tätig.

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(+34) 696 84 78 90 marcos@mv-stein.com
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