15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023 Vorhersehbare Änderung der Vermögensteuer für Nicht-Residenten Kauf eines Feriendomizils durch mehrere Personen
Wir sind eine spanische Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Palma de Mallorca, Spanien. Seit 1993 beraten wir unsere Mandanten auf allen Gebieten des spanischen Steuerrechts. Durch die Kooperation mit deutschen Steuerberatern und Rechtsanwälten bieten wir für grenzüberschreitende Sachverhalte maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand.
Wann muss man in Spanien eine Einkommensteuererklärung abgeben

Wann muss man in Spanien eine Einkommensteuererklärung abgeben

Es gelten drei Grenzen für eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Spanien: in Höhe von 22.000 Euro, von 14.000 Euro und von 1.600 Euro.

Es besteht in Spanien keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn Einkünfte von einem einzigen Zahler bezogen werden und diese 22.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Es ist aber zu beachten, dass Altersrenten oder andere Arten von Renten, die von im Ausland ansässigen Zahlern bezogen werden, nicht in diese Kategorie fallen und daher eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, es sei denn diese Einkünfte betragen weniger als 14.000 Euro.

Ermäßigung der Miete für Geschäftsräume wegen COVID-19

Ermäßigung der Miete für Geschäftsräume wegen COVID-19

Auf der Grundlage des königlichen Dekretes 35/2020 vom Dezember können die Mieter von Geschäftsräumen die Reduzierung von 50 % der Miete beantragen. Diese muss vor dem 31. Januar 2021 schriftlich beim Vermieter beantragt werden.

Der Vermieter muss jedoch ein Unternehmen oder ein großer privater Eigentümer sein (mehr als 10 Immobilien oder mehr als 1.500 m2 vermietete Fläche). Bei anderen Mietern müssen die Parteien versuchen, eine Einigung zu erzielen. Der Vermieter kann den Betrag der nicht eingezogenen Miete als Aufwand bei seiner Einkommensteuer absetzen.

Aktuelle Informationen für Reisende nach Mallorca

Aktuelle Informationen für Reisende nach Mallorca

Die Präsidentin der Balearenregierung, Francina Armengol, hat neue Maßnahmen, für Reisende die vom Festland auf die Insel kommen, betreffend angekündigt, um der Coronavirus-Pandemie zu begegnen. Alle Besucher der Balearen müssen sich in den Häfen und Flughäfen einer Gesundheitskontrolle unterziehen. Diese Regelung tritt ab dem 20. Dezember kurz vor den Weihnachtsferien in Kraft.

Steuern in Spanien

Steuern in Spanien

Spanien kann im Vergleich mit den übrigen europäischen Ländern als Land mit mittelhohem Steuerniveau angesehen werden. Bei einigen wenigen Steuern, wie beispielsweise der Gewerbesteuer, ist die Besteuerung in Spanien niedriger. Manche Einkommensarten werden vorteilhafter behandelt, wie etwa Kapitalerträge, auf die Einkommensteuer mit einem festen Steuersatz zwischen 19 und 23 Prozent zu entrichten ist.

Der Einsatz von Kapitalgesellschaften, in Form einer Sociedad Limitada (GmbH), besonders zu empfehlen; wenn alles richtig gemacht wird, können sie erhebliche Steuervorteile bringen.

Mieten und vermieten in Spanien

Mieten und vermieten in Spanien

Wen Sie Besitzer einer Immobilie in Spanien sind, denken Sie vielleicht an die Möglichkeit, diese zu vermieten. Diesbzgl. müssen Sie folgendes bedenken:

Die Mieteinnahmen müssen für Nichtresidente mit 24,75 % versteuert werden. Auf den Bruttobetrag der Vergütung wird dann diese Steuer erhoben. Abzüge der Kosten sind zugelassen. Der Zusammenfassungszeitraum ist vierteljährlich, wenn es sich um Selbstveranlagungen mit verbleibender Steuerschuld handelt, oder jährlich, wenn es sich um Selbstveranlagungen handelt, bei denen sich der Steuerbetrag auf null beläuft oder das Finanzamt einen Betrag zurückerstatten muss (verbleibendes Steuerguthaben). Abgabefrist bei verbleibender Steuerschuld: die 20 ersten Kalendertage der Monate April, Juli, Oktober und Januar in Bezug auf die Einkünfte, die im vorhergehenden Kalenderquartal entstanden sind.

Es gibt auch noch den juristischen Gesichtspunkt.

Der neuste Stand zum Thema Tourismusgesetz

Der neuste Stand zum Thema Tourismusgesetz

Nach dem Schwall an Nachrichten werde ich versuchen, nachfolgend die wichtigsten Punkte, die Ferienvermietung betreffend zusammenzufassen.

Am vergangenen 18. Juli beschloss das Parlament der Balearen die Einstellung der Erteilung jeder Art von Tourismuslizenzen, die von diesem Moment an bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem das entsprechende Gesetz in dem amtlichen Mitteilungsblatt (BOIB) veröffentlicht wird, beantragt werden soll.

Man kann praktisch sagen, es verbleiben einige wenige Stunden, damit diejenigen, die den entsprechenden Antrag (DRIAT) stellen wollen, dies tun können.

Haftung des Geschäftsführers einer „Sociedad Limitada“ (spanische GmbH)

Haftung des Geschäftsführers einer „Sociedad Limitada“ (spanische GmbH)

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft ist deren Vertreter in allen Belangen und verfügt über das höchste Entscheidungsniveau. Für den Geschäftsführer kommen verschiedene Arten der Haftung zur Anwendung.

Lesen Sie weiter in unserem Blog: https://cutt.ly/tgUtqXx

Wohnsitz in Spanien

Wohnsitz in Spanien

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Bürger eines Mietgliedsstaates der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben das Recht sich für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten auf spanischem Territorium niederzulassen, wenn einer der folgenden Fälle gegeben ist.

  1. Sie sind Arbeiter auf fremde oder eigene Rechnung in Spanien.
  2. Sie verfügen für sich selbst und die Mitglieder ihrer Familie über ausreichende Mittel, um während der Aufenthaltsdauer nicht der spanischen Sozialhilfekasse zur Last zu fallen und verfügen zudem über eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die alle Risiken in Spanien abdeckt.
Erben in Spanien

Erben in Spanien

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Wenn jemand verstirbt, unabhängig davon, ob diese Person ein Testament hinterlassen hat oder nicht, können die zur Erbschaft berufenen Personen in ihrer Eigenschaft als testamentarisch bestimmte oder gesetzliche Erben bzw. in ihrer Eigenschaft als testamentarisch ernannte Vermächtnisnehmer die Erbschaft, zu der sie berufen wurden bzw. das zu ihren Gunsten vermachte Vermächtnis annehmen oder dieses ausschlagen.

Lesen Sie weiter in unserem Blog: https://cutt.ly/UgbphFf

 

Privatinsolvenz in Spanien

Privatinsolvenz in Spanien

Wir sind Experten für Konkursverfahren für Einzelpersonen und Unternehmen durch unsere Marke “Vivir Sin Deudas” (www.vivirsindeudas.es) und ebenfalls für Firmenkonkurse, klassische Konkursverfahren, verkürzte Konkursverfahren und Expresskonkurse (www.martinreverteasociados.com).

Wir sind praktisch die einzige Kanzlei in Spanien, die deutschsprachige Personen berät und den Prozess durchführt. Die einzige Bedingung ist, dass sie in Spanien wohnen oder sich dort als Resident haben registrieren lassen und dass sich ihre Schulden und Vermögenswerte, falls vorhanden, sich ebenfalls im Königreich Spanien befinden. Die Höhe der Schulden darf nicht mehr als 5 Millionen Euro betragen.