15 Prozent Steuersatz für Gesellschaften, die Wohnungen vermieten. Haushaltsgesetz für 2023 Vorhersehbare Änderung der Vermögensteuer für Nicht-Residenten Kauf eines Feriendomizils durch mehrere Personen
Wir sind eine spanische Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Palma de Mallorca, Spanien. Seit 1993 beraten wir unsere Mandanten auf allen Gebieten des spanischen Steuerrechts. Durch die Kooperation mit deutschen Steuerberatern und Rechtsanwälten bieten wir für grenzüberschreitende Sachverhalte maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand.
Als Freiberufler oder selbstständiger Unternehmer in Spanien

Als Freiberufler oder selbstständiger Unternehmer in Spanien

Es gibt generell zwei Systeme um in Spanien einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen. Zum einen ist dies mittels einer Handelsgesellschaft (z. B. einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft) oder aber ohne Gesellschaft möglich. Im letzteren Fall handelt es sich um eine Tätigkeit, die von einer natürlichen Person unter deren eigenem Namen und eigener Steuernummer ausgeübt wird. Wenn es sich um mehrere Personen handelt, besteht ferner die Möglichkeit einer Gütergemeinschaft, ähnlich einer deutschen GBR.

Anwendung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Anwendung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Aufgrund der Verurteilung des spanischen Staates durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 3. September 2014 wurde das staatliche Gesetz 29/1987 geändert, welches die Erbschafts- und Schenkungssteuer reguliert.

Wir erinnern Sie daran, dass auf Nicht-Residenten die staatlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung kamen, nach denen ein Steuersatz von maximal 34 Prozent vorgesehen ist, und die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen der Autonomen Regionen nicht erlaubt war. In einigen Autonomen Regionen wie den Balearen oder Madrid lag der Steuersatz bei nur 1 Prozent (derzeit liegt der Steuersatz auf den Balearen zwischen 1 und 20 Prozent).

10 grundlegende Tipps, die Sie vor dem Kauf eines Feriendomizils beachten sollten

10 grundlegende Tipps, die Sie vor dem Kauf eines Feriendomizils beachten sollten

Wenn Sie zu Denjenigen gehören, die sich eine Immobilie ohne Finanzierung leisten können, dann bleibt nur zu sagen ¨Herzlichen Glückwunsch¨.

In der Realität ist das Anliegen natürlich mit anderen zahlreichen Fragen und Problemen verbunden, sodass es trotzdessen von wichtiger Bedeutung ist, dass man sich vor dem Kauf über den Prozess, die Fakten und alle anstehenden Punkte ausreichend informieren sollte, um bereits während der ersten Unternehmungen der Abwicklung im Klaren sein zu können.

Erbschaften und Schenkungen: Besonderer Fall von Nichtansässigen

Erbschaften und Schenkungen: Besonderer Fall von Nichtansässigen

Erbschaften

Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im spanischen Hoheitsgebiet haben, sind verpflichtet, eine Steuererklärung oder eine Selbstveranlagung für diese Steuer auf Vermögenswerte und Rechte, gleich welcher Art, abzugeben, die im spanischen Hoheitsgebiet belegen waren, ausgeübt werden konnten oder ausgeübt werden sollten, und die durch Erbschaft, Vermächtnis oder einen anderen Erbschaftstitel erworben wurden.

Steuererhöhung durch die Hintertür, mit dem neuen Betrugsbekämpfungsgesetz

Steuererhöhung durch die Hintertür, mit dem neuen Betrugsbekämpfungsgesetz

Das Gesetz 11/2021 vom 9. Juli über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 umgesetzt wird, wurde im Staatsanzeiger vom 10. Juli veröffentlicht. Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, die sich unmittelbar auf das Funktionieren des Binnenmarktes auswirken, und ändert verschiedene Steuervorschriften sowie die Regulierung von Glücksspielen.

Immobilien zur Eigennutzung. Unterstelltes Einkommen

Immobilien zur Eigennutzung. Unterstelltes Einkommen

In Spanien ist allein der Besitz von Immobilien einkommenssteuerpflichtig, da die spanischen Steuerbehörden davon ausgehen, dass jedes Haus oder jede Wohnung, die nicht der Hauptwohnsitz ist, als Einkommensquelle genutzt werden kann.

Dies gilt sowohl für Gebietsansässige (in ihrer persönlichen Einkommensteuer oder IRPF) als auch für Gebietsfremde (in ihrer Einkommensteuer für Gebietsfremde oder IRNR).

Verkauf einer Immobilie durch einen Nichtansässigen

Verkauf einer Immobilie durch einen Nichtansässigen

Bei der Veräußerung einer Immobilie muss der Gewinn gemeldet werden, wenn der Übertragungswert höher ist als der Anschaffungswert. In der spanischen Einkommenssteuer (IRPF) bei Gebietsansässigen oder über die Einkommenssteuer der Nicht-Residenten (IRNR) bei Nichtgebietsansässigen. In beiden Fällen wird die Steuerbemessungsgrundlage (d. h. die Differenz zwischen dem Übertragungswert und dem Anschaffungswert) gemäß dem Einkommensteuergesetz berechnet.

Notwendige Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2020

Notwendige Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2020

Am 7. April startete die Kampagne der Einkommensteuer des Jahres 2020 betreffend.

Erledigen Sie diese Erklärung nicht erst in den letzten Tagen vor Ablauf der Frist, welche am 30. Juni 2021 endet.

Sie könnene uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Senden Sie uns einfach per E-Mail die entsprechende Dokumentation. Gerne unterbreiten wir ihnen ein unverbindliches  Kostenvoranschlag.

Steuererhöhungen für 2021

Steuererhöhungen für 2021

Am 31. Dezember 2020 wurde das Gesetz 11/2020 vom 30. Dezember über den allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2021 im Staatsanzeiger (BOE – Boletin Oficial del Estado ) veröffentlicht.

Die steuerlichen Angelegenheiten betreffend sind einige Änderungen zu erwähnen, die sich auf verschiedene Steuern ausgewirkt haben:

BEI DER EINKOMMENSSTEUER:
Die Änderungen betreffen in der Regel hohe Einkommen, die stärker besteuert werden.

Freibeträge in der Spanischen Einkommensteuer

Freibeträge in der Spanischen Einkommensteuer

Wer verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, der verfügt über einige persönliche und familiäre Freibeträge. Bei dem persönlichen und familiären Freibetrag handelt es sich um den Teil des zu versteuernden Einkommens, der dazu bestimmt ist, den Grund- und Familienbedarf der Steuerpflichtigen zu decken, und auf den diese Steuer folglich nicht erhoben wird.

Der persönliche und familiäre Freibetrag, einschließlich Behinderten-Pauschbetrag, errechnet sich durch Aufsummieren des Freibetrags des Steuerpflichtigen sowie der Freibeträge der Nachfahren, Vorfahren und Personen mit Behinderung.