Notwendige Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2020

Am 7. April startete die Kampagne der Einkommensteuer des Jahres 2020 betreffend.

Erledigen Sie diese Erklärung nicht erst in den letzten Tagen vor Ablauf der Frist, welche am 30. Juni 2021 endet.

Sie könnene uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Senden Sie uns einfach per E-Mail die entsprechende Dokumentation. Gerne unterbreiten wir ihnen ein unverbindliches  Kostenvoranschlag.

PERSÖNLICHE ANGABEN:

  • Ausweisnummer und Geburtsdatum der Mitglieder, aus denen sich die Einheit der Familie zusammensetzt.
  • Persönliche Angaben von zusammenlebenden Personen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sein können.
  • Die Kontonummer des Steuerzahlers mit den Ziffern, die der IBAN entsprechen, bestehend aus 24 Zeichen, beginnend mit den Initialen ES, gefolgt von 22 numerischen Ziffern.
  • Dokumentarischer Nachweis im Falle einer Behinderung.

EINKOMMEN AUS ARBEIT:

  • Bescheinigung des Unternehmens bzw. der Unternehmen, bei denen Sie im Jahr 2020 Ihre Leistungen erbracht haben, in der Ihr vollständiges Einkommen, die einbehaltene Einkommensteuer (Lohnsteuer)  und die Sozialversicherungsabzüge aufgeführt sein müssen.
  • Bescheinigung des Einzahlers für: Pensionspläne oder -fonds, Pensionen (außer absoluter und hoher Invalidität), vorübergehende Invalidität oder Arbeitslosenunterstützung, die im Jahr 2020 erhalten wurden.

ERTRÄGE AUS IMMOBILIEN-KAPITAL:

  • Grundsteuerbelege (Beitrag) von Wohnungen und Räumlichkeiten aus dem Jahre 2020.
  • Falls Sie Eigentümer einer vermieteten Immobilie sind, Belege über Beträge, die Sie für die Vermietungen erhalten haben und Angaben zu den entstandenen Kosten (Reparaturen, Hausgemeinschaft u.s.w.). Sowie eine Bescheinigung über Einbehaltungen, falls diese vorgenommen wurden.
  • Nachweis über erhaltene Subventionen oder Beihilfen im Jahr 2020.

EINKOMMEN AUS WIRTSCHAFTLICHEN TÄTIGKEITEN:

  • Einnahme- oder Umsatzvolumen im Geschäftsjahr 2020.
  • Ausgabendetails nach Konzepten gegliedert (Einkäufe, Personalkosten, Strom, Mieten, Steuern, Zinsen, sonstige Ausgaben usw.) desselben Geschäftsjahrs.

EINKÜNFTE AUS KAPITALGEWINNEN UND -VERLUSTEN:

  • Kauf- und Verkaufspreise sowie das Datum, an dem diese Vorgänge durchgeführt wurden (Immobilien, Wertpapiere usw.) und die dazugehörigen Kostenbelege.
  • Nachweise (Kopien von Verträgen oder Urkunden) über die im Jahr 2020 durchgeführten Immobilienverkäufe sowohl für den Erwerb als auch für den Verkauf der genannten Immobilien.

ABZÜGE FÜR PERSÖNLICHE AUSGABEN/SELBSTSTÄNDIGE ABZÜGE:

  • Nachweis der Beiträge zu Pensionsplänen oder -fonds und versicherten Vorsorgeplänen.
  • Belege über die Miete oder Mietvertrag und Ausweisnummer des Eigentümers der Immobilie und Vertragsdatum, Rechnungen für den Kauf von Schulbüchern und Beträge für die Krankenversicherung im Falle einer Großfamilie.
  • Abzüge für Spenden an Einrichtungen von öffentlichem Interesse, gezahlte Beiträge an politische Parteien, Gewerkschafts- oder Mitgliedsbeiträge.
  • Ausgaben für das außerschulische Erlernen von Fremdsprachen.
  • Kosten für Auslandsstudium.

STEUERERLEICHTERUNGEN FÜR INVESTITIONEN:

  • Erwerb des dauerhaften Wohnsitzes (Wohnungen, die vor dem 31.12.2012 erworben wurden): Beträge, die für die Tilgung von Kapitalabschreibungen und Zinsen im Jahr 2020 gezahlt wurden (Bankbescheinigung vorlegen). Lebens- und Hausratversicherungen, die zur Hypothek Ihres Hauptwohnsitzes gehören. Andere Beträge, die direkt in den Kauf oder die Renovierung investiert wurden (Rechnungen).

Bei eventuellen Zweifeln oder Unklarheiten stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.