NIE-Nummer

Bei der NIE-Nummer handelt es sich um die Identifikationsnummer für Ausländer (Número Identificador del Extranjero).

Alle Ausländer, die wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen in Spanien verfolgen, müssen zur Identifizierung über diese persönliche, einzigartige und exklusive Nummer verfügen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Ausländer Resident in Spanien ist oder nicht. Die NIE-Nummer dient ebenfalls für jegliche Handlungen steuerlicher Natur oder solche mit steuerlicher Auswirkung.

Gemäß der spanischen gesetzlichen Vorschriften müssen Steuerpflichtige ihre NIF (spanische Staatsangehörige) oder NIE (Ausländer) bei allen Selbstveranlagungen, Steuererklärungen, Mitteilungen oder generell an das Finanzamt gerichtete Schreiben angeben. Ebenfalls muss die NIE in allen Dokumenten mit steuerlichem Belang, die in Folge Ihrer Tätigkeit ausgestellt werden (Rechnungen) sowie bei Operationen mit Kreditinstituten angegeben und übereinstimmend mit den Steuervorschriften anderen Steuerpflichtigen mitgeteilt werden.

Jeder Bürger der Europäischen Union, der in Spanien arbeiten möchte, auch wenn dies nur für kurze Zeit der Fall ist, muss über eine NIE-Nummer verfügen.

Zulässig sind die folgenden Arten der Beantragung der NIE-Nummer:

  1. Persönlich durch den Antragsteller in Spanien präsentierte Anträge.
  2. Durch einen Vertreter des Antragstellers in Spanien eingereichte Anträge.
  3. Anträge, die in den im Land des Antragstellers gelegenen diplomatischen Vertretungen oder spanischen Konsulaten des für dessen Wohnsitz zuständigen Bezirks präsentiert werden.

Für die Erteilung der NIE-Nummer müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Antragsformular (EX-15), ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben durch den Antragsteller
  • Original Reisepass oder Personalausweis sowie Kopie des entsprechenden Dokuments
  • Angabe der wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründe für die Antragstellung
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Entsprechende Vollmacht für die Antragstellung

Bürger der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen sowie schweizer Bürger), die mehr als 3 Monate in Spanien ansässig sind und sich im Zentralen Ausländerverzeichnis eingetragen haben, erhalten eine von der Polizei bei Eintragung in das genannte Verzeichnis ausgestellte NIE-Nummer, sofern sie nicht bereits vorher über eine solche verfügt haben.

Um weitere Information über das Ausländerverzeichnis und die Ansässigkeit in Spanien nachzulesen, klicken Sie bitte HIER.

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