Dieses Schreiben enthält nur Informationen, die für Sie relevant sind, wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind oder wenn Sie Immobilien im Wert von mehr als 3 Millionen Euro besitzen oder an eine spanische GmbH (SL) beteitig sind.

Mit der Verabschiedung des spanischen Haushaltsgesetzes für 2023 treten neue steuerliche Maßnahmen in Kraft, die uns durch das neue Jahr begleiten werden.

Was die Einkommenssteuer anbelangt:

– Das Bruttojahresgehalt, ab dem Einkommensteuer zu zahlen ist, wird von 14.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.

– Erhöhung der Lohnsteuerfreistellung für Einkünfte bis zu 21.000 Euro.

– Für Freiberufler wird der Prozentsatz der abzugsfähigen Aufwendungen für Rückstellungen und schwer zu rechtfertigende Aufwendungen auf 7 % erhöht.

– Für Freiberufler, die nach dem Pauschal System der Veranlagung („Modulos“) besteuern, wird die allgemeine Ermäßigung, die auf die im Jahr 2023 erzielten Nettomodulerträge anzuwenden ist, auf 10 % erhöht.

– Erhöhung der Steuersätze Kapitalerträge (Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Aktien, Dividenden, Zinsen usw.), deren Gewinn zwischen 200.000 und 300.000 Euro liegt, werden im Speziall-Tarif mit einem Satz von 27 % und ab 300.000 € mit 28 % besteuert.

– Die Einbehaltung bei den Honoraren von Kursen, Konferenzen, Kolloquien, Seminaren an Firmen sowie aus der Herstellung literarischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Werke, wenn diese Rechte von einem Steuerpflichtigen erzielt werden, wird auf 7 % reduziert. Immerhin müssen diese Einkünfte im Vorjahr weniger als 15.000 € betragen und die Haupteinkommensquelle des Steuerpflichtiger darstellen

– Für Künstler wird der Quellensteuersatz von 15 % auf 7 % gesenkt.

– Die Zuschüsse von 100 Euro im Monat, die vom Staat für Mütter die arbeiten pro Kind bis zum Alter von drei Jahren, bleiben bestehen und werden auch für Mütter die nicht arbeiten, ausgedehnt, sofern sie beitragsabhängige oder nicht beitragsabhängige Arbeitslosenunterstützung beziehen. Auch Mütter die nach der Entbindung 30 Tage lang Beiträge gezahlt haben, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen. Von nun an erhalten auch Frauen in Teilzeit- oder Zeitarbeit 100 % dieser Leistung.

– Für Beiträge zur privaten Altersvorsorge wird die Höchstgrenze auf 2.000 Euro gesenkt. Für Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden diese jedoch auf 10.000 Euro angehoben.

Zur Mehrwertsteuer:

– Abschaffung und MwSt.-Rabatte auf Grundnahrungsmittel: Gemäß dem jüngsten Maßnahmenpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine und der Preissteigerungen wird es 2023 eine MwSt.-Senkung von 10 % auf 5 % für Öl und Nudeln sowie eine Abschaffung der 4 %igen MwSt. geben, die für alle Grundnahrungsmittel, einschließlich Brot oder Milch, gilt.

Die Mehrwertsteuersenkung von 10 % auf 5 % für Oliven- und Saatenöle sowie Teigwaren und die Abschaffung des Steuersatzes von 4 % für Grundnahrungsmittel wird ab dem 1. Mai nicht mehr gelten, wenn die im April veröffentlichte zugrunde liegende Inflationsrate für den Monat März weniger als 5,5 % gegenüber dem Vorjahr beträgt.

Zu den Grundnahrungsmitteln, gehören: normales Brot sowie gefrorener normaler Brotteig und gefrorenes normales Brot, das ausschließlich für die Herstellung von normalem Brot bestimmt ist; Mehl für die Brotherstellung; die folgenden Arten von Milch, die von einer beliebigen Tierart stammt: natürliche, zertifizierte, pasteurisierte, konzentrierte, entrahmte, sterilisierte, ultrahocherhitzte, eingedampfte und pulverisierte Produkte; Käse; Eier und Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Knollen und Getreide, die gemäß dem Lebensmittelgesetzbuch den Status von Naturprodukten haben.

– Tampons, Binden und Slipeinlagen werden mit einem ermäßigten Satz von 4 % besteuert.

In der Körperschaftssteuer:

Außerdem wird der Körperschaftssteuersatz für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als einer Million Euro im unmittelbar vorangegangenen Steuerzeitraum von 25 % auf 23 % gesenkt.

Darüber hinaus können konsolidierte Konzerne ab 2023 nur noch 50 % der Verluste ihrer Tochtergesellschaften ausgleichen, der Rest wird im folgenden Steuerjahr verrechnet.

Verlängerung der Steuersenkungen auf Stromrechnungen:

Die Steuerermäßigungen für Strom- und Gasrechnungen, die am 31. Dezember 2022 auslaufen sollten, werden verlängert. Der Mehrwertsteuersatz von 5 % für bestimmte Stromlieferungen wird beibehalten. Darüber hinaus werden die vorübergehende Aussetzung der Steuer auf den Wert der Stromerzeugung und der ermäßigte Steuersatz von 0,5 % – der von der EU zugelassene Mindestsatz – der Sondersteuer auf Strom verlängert.

Bei Gas wird ein Mehrwertsteuersatz von 5 % auf alle Bestandteile der Rechnung für Erdgaslieferungen angewandt. Dies wird auf Pellets aus Biomasse oder Brennholz ausgedehnt, die als Brennstoff in Heizungsanlagen verwendet werden.

Neue Steuern:

Die Steuer auf große Vermögen beträgt 1,7% für Vermögen zwischen 3 und 5,3 Millionen Euro, 2,1% für Vermögen zwischen 5,3 und 10,6 Millionen Euro und 3,5% für Vermögen über 10,6 Millionen Euro.

Am 1. Januar 2023 traten auch die neue Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen und die Steuer auf die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen, die beide im Gesetz über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft enthalten sind, in Kraft.

Schaffung einer neuen steuerlichen Sonderregelung für die Balearen aufgrund ihrer Insellage, die als eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen für Steuerzeiträume zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2028 konzipiert ist:

– Rücklage für Investitionen auf den Balearischen Inseln: Auf den Balearen können Unternehmen eine Minderung der Steuerbemessungsgrundlage für Gewinne anwenden, die einer Rücklage für bestimmte Investitionen auf den Balearen zugeführt werden, und zwar bis zu einer Höhe von 90 % des Teils des Gewinns, der nicht von auf den Balearen ansässigen Betrieben ausgeschüttet wird.

– Sonderregelung für Industrie-, Landwirtschafts-, Viehzucht- und Fischereiunternehmen: Steuerpflichtige, erhalten eine Ermäßigung von 10 % der Bruttosteuerschuld für Einkünfte aus materiellen Gütern, die sie auf den Balearen selbst herstellen, sowie aus landwirtschaftlichen, tierischen, industriellen und fischereilichen Tätigkeiten.

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