Die Grunderwerbssteuer auf den Balearen hat einen variabler Steuersatz, d.h. 8% bis 10 %.

Bis Euro 400.000,- beträgt der Steuersatz 8 %. Von Euro 400.000,01,- bis Euro 600.000,- beträgt dieser 9 %. Ab Euro 600.000,01 bis …. wird der Satz von 10 % angewandt.

Parkplätze, die nicht an die Wohnung angeschlossen sind (max. 2 pro Wohnung) werden mit 8 % belegt aber nur bis zu einem Wert von Euro 30.000,-. Was Euro 30.000,- übersteigt, mit 9%.

Als Bemessungsgrundlage wird der Steuersatz auf den Gesamtwert der Immobilie angewandt und nicht einzeln auf dem Wert der übertragenen ungeteilten Prozente.

Zum Beispiel:
Ein Ehepaar kauft zu selben Teilen (50 % – 50 %) ein Haus auf Mallorca, dessen Gesamtwert Euro 1.000.000,- ist. Die Bemessungsgrundlage müsste theoretisch für jeden einzelnen Euro 500.000,- sein, ist es aber nicht ganz. Die Kalkulation in den 3 Steuertranchen wird auf den Gesamtwert von Euro 1.000.000,- angewandt. Die Grunderwerbssteuer, die für jeden einzelnen zu zahlen ist, wäre wie folgt:
Für die ersten Euro 200.000,- muss 8 % bezahlt werden, die darauffolgenden Euro 100.000,- werden mit 9 % versteuert, und die restlichen Euro 200.000,- mit 10 % (16.000,- + 9.000,- + 20.000,- = Euro 45.000,-)

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Unterschrift der Kaufurkunde.

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