Freibeträge in der Spanischen Einkommensteuer

Wer verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, der verfügt über einige persönliche und familiäre Freibeträge. Bei dem persönlichen und familiären Freibetrag handelt es sich um den Teil des zu versteuernden Einkommens, der dazu bestimmt ist, den Grund- und Familienbedarf der Steuerpflichtigen zu decken, und auf den diese Steuer folglich nicht erhoben wird.

Der persönliche und familiäre Freibetrag, einschließlich Behinderten-Pauschbetrag, errechnet sich durch Aufsummieren des Freibetrags des Steuerpflichtigen sowie der Freibeträge der Nachfahren, Vorfahren und Personen mit Behinderung.

Diese Tabelle zeigt die Aufschlüsselung:

Freibetrag des
Steuerpflichtigen

Allgemein

Über 65 Jahre

Über 75 Jahre

5.550 €

5.550 € + 1.150 €

5.550 € + 1.150 € + 1.400 €

Freibetrag für Nachfahren
(jünger als 25 Jahre oder
mit Behinderung)

 

1.

2.

3.

 

4.und weitere

 

Nachfahren unter 3 Jahren:
Aufschlag auf den
entsprechenden Betrag von

2.400 €

2.700 €

4.000 €

 

4.500 €

 

 

2.800 €

Freibetrag für Vorfahren

Über 65 Jahre oder mit

Behinderung

 

Über 75 Jahre

1.150 €

 

 

1.150 € + 1.400 €

Handelt es beispielsweise um ein Kind, zwischen 3 und 25 jahren, mit Jahreseinkünften unter 8000 Euro, so können wir zu unserem persönlichen Freibetrag den entsprechenden Freibetrag (2400 €) für Nachfahren hinzurechnen.

Im Falle des Freibetrags für Vorfahren müssen, damit wir auch diesen in Anspruch nehmen können, eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Der Vorfahr muss älter als 65 Jahre sein oder, unabhängig von seinem Alter, einen Behinderungsgrad von mindestens 33 % haben. Darüber hinaus muss er seit mindestens 6 Monaten mit dem Steuerpflichtigen zusammenleben, seine Einkünfte dürfen 8.000 Euro (einschließlich
befreiter Einkünfte) nicht übersteigen und er darf auch keine Einkommensteuererklärung mit einem Ertrag von über 1.800 Euro abgeben.

Jedoch können sich alle diese Ergebnisse noch in Abhängigkeit von der von der entsprechenden Autonomen Gemeinschaft genehmigten regionalen Steuer erhöhen oder verringern. Das Gesetz 22/2009 vom 18. Dezember verleiht den Autonomen Gemeinschaften Befugnisse zur Festlegung der Höhe des persönlichen und familiären Freibetrags, die für die regionale Steuer der Autonomen Gemeinschaft gilt. Gemeinschaften, wie Madrid, Castilla y León oder die Balearischen Inseln verfügen über ihre eigene Regelung in Bezug auf den persönlichen und familiären Freibetrag. Je nachdem, wo sich der Wohnsitz in Spanien befindet, kann ein höherer oder geringerer persönlicher und familiärer Freibetrag gelten.

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