Einschränkungen bei der Verrechnung von Verlusten (negativen Bemessungsgrundlagen)

Manchmal wird die Möglichkeit in Betracht gezogen Gesellschaften zu erwerben, die aufgelaufene Verluste aufweisen, um diese Situation steuerlich nutzen zu können.

In Artikel 26 des Körperschaftssteuergesetzes sind jedoch einige Tatbestände aufgeführt, bei denen negative Bemessungsgrundlagen vorangehender Geschäftsjahre NICHT verrechnet werden. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Umstände gegeben sind:

  1. Der überwiegende Teil des Gesellschaftskapitals oder der Teilhaberechte an den Ergebnissen der Gesellschaft wurde nach Beendigung des Veranlagungzeitraums, dem die negative Bemessungsgrundlage entspricht, von einer Person oder Körperschaft oder einem Zusammenschluss von Personen oder verbundenen Körperschaften erworben.
  2. Die Personen oder Körperschaften, auf die sich der vorangehende Absatz bezieht, hatten zum Zeitpunkt der Beendigung des Veranlagungszeitraums, dem die negative Bemessungsgrundlage entspricht, einen Anteil von weniger als 25 Prozent inne.
  3. Auf die erworbene Gesellschaft trifft einer der folgenden Umstände zu:
  • In den drei dem Erwerb vorangehenden Monaten hat die Gesellschaft keinerlei wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt.
  • In den zwei auf den Erwerb folgenden Jahren übt die Gesellschaft eine andere oder zusätzliche wirtschaftliche Tätigkeit aus als vor dem Erwerb, die für sich selbst in diesen nachfolgenden Jahren einen Nettobetrag des Umsatzes von mehr als 50 % des Durchschnittsbetrags des Umsatzes der Gesellschaft der zwei vorangehenden Jahre zur Folge hat.
  • Es handelt sich um eine Besitzgesellschaft.
  • Die Gesellschaft wurde aus dem Gesellschaftsverzeichnis gestrichen, da sie in drei aufeinanderfolgenden Veranlagungzeiträumen die Körperschaftssteuererklärung nicht eingereicht hat.

Achtung: Es müssen alle zuvor aufgeführten Tatbestände zutreffen (Punkte a, b und c), damit negative Bemessungsgrundlagen nicht mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.

Es geht somit darum, dass neue Gesellschafter oder Gesellschafter mit geringer Beteiligung an der Gesellschaft (weniger als 25 %) den Großteil des Gesellschaftskapitals erwerben (mehr als 50 %) und zudem eine der genannten Bedingungen erfüllt wird.

Unter den genannten Bedingungen befinden sich zusammengefasst folgende:

  • Keine Tätigkeit während der drei vorangehenden Monate (die Betonung liegt auf drei Monate)
  • Änderung der Tätigkeit unter bestimmten Bedingungen
  • Es handelt sich um eine Besitzgesellschaft
  • In den letzten drei Jahren wurden keine Körperschaftssteuererklärungen eingereicht

Nachfolgend ein praktisches Beispiel:

Im Jahr 2016 wies eine Gesellschaft aufgelaufene Verluste vorangehender Geschäftsjahre in Höhe von 1.000.000 Euro auf. Die Gesellschaft übte in den letzten sechs Monaten des Jahres 2017 keine Tätigkeit aus.

Im August 2017 erwerben Aktionäre, die 10 % der Geschäftsanteile innehatten, die verbleibenden 90 Prozent der Anteile und besitzen somit das gesamte Gesellschaftskapital.

Kann die Gesellschaft die aufgelaufenen negativen Bemessungsgrundlagen verrechnen?

Lösung:

Das Kriterium neuer Gesellschafter oder Gesellschafter mit einer Beteiligung von weniger als 25 Prozent, die nach Beendigung des Veranlagungszeitraums, der der negativen Bemessungsgrundlage entspricht, die Mehrheit am Gesellschaftskapitals erlangen, ist hier erfüllt. Zudem hat die Gesellschaft in den drei dem Erwerb vorangehenden Monaten keine Tätigkeit ausgeübt. Folglich kann die Gesellschaft in Zukunft die aufgelaufenen negativen Bemessungsgrundlagen nicht verrechnen.

Außerhalb des speziellen Falls des Erwerbs von Gesellschaften erlaubt es das Gesetz, dass negative Bemessungsgrundlagen mit positiven Einkünften folgender Veranlagungszeiträume ohne zeitliche Beschränkung verrechnet werden können.

Hinsichtlich der Höhe wird eine Begrenzung von 70 Prozent der Bemessungsgrundlage des Geschäftsjahres vor Anwendung der Kapitalisierungsrücklage und der Verrechnung selbst festgelegt. In jedem Fall jedoch können Bemessungsgrundlagen bis zu einer Million Euro verrechnet werden, auch wenn dieses Limit überschritten wird.

Schreibe einen Kommentar