Der neuste Stand zum Thema Tourismusgesetz

Nach dem Schwall an Nachrichten werde ich versuchen, nachfolgend die wichtigsten Punkte, die Ferienvermietung betreffend zusammenzufassen.

Am vergangenen 18. Juli beschloss das Parlament der Balearen die Einstellung der Erteilung jeder Art von Tourismuslizenzen, die von diesem Moment an bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem das entsprechende Gesetz in dem amtlichen Mitteilungsblatt (BOIB) veröffentlicht wird, beantragt werden soll.

Man kann praktisch sagen, es verbleiben einige wenige Stunden, damit diejenigen, die den entsprechenden Antrag (DRIAT) stellen wollen, dies tun können.

Nur zwei Tage nach Verabschiedung des Gesetzes erwog die Regierung jedoch bereits die Option, das kürzlich verabschiedete Gesetz zu korrigieren. Der Vizepräsident und Tourismusminister Biel Barceló bat offen darum, dass zwei Tage zuvor durch die Parteien des „Pacte“ (Sozialistische Partei und Més Mallorca / Més Menorca) verabschiedete Tourismusgesetz zu ändern. Laut Barceló sei dies die Lösung, die mehr Garantien für den Ausweg aus dem juristische Durcheinander bietet, das derzeit den Bereich der Ferienvermietung in Bezug auf die Vermietung von Wohnungen beherrscht, nachdem Podemos sich von der Balearenregierung distanziert hat und – Hand in Hand mit der PP und Ciudadanos – auf einen Artikel des von der PP im Jahr 2012 verabschiedeten Gesetzes zurückgegriffen hat, welcher mit einem Großteil der neuen gesetzlichen Regelung des „Pacte“ nicht vereinbar ist.

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