Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die umstrittene Erklärung über Auslandsvermögen, das berühmte Modell 720, gekippt (siehe meinen hier veröffentlichten ArtikelModell 720). Das Urteil wurde Ende Januar erlassen und vertritt die Auffassung, dass die spanischen Steuervorschriften den freien Kapitalverkehr unverhältnismäßig; einschränken. Der Europäische Gerichtshof hat damit das gesamte Modell 720 gekippt, sowohl den Inhalt des Mechanismus als auch die hohen Geldbußen.
Die spanischen Vorschriften sahen sehr hohe Geldstrafen vor, die bis zu 150 Prozent der auf den Wert des im Ausland befindlichen Vermögens berechneten Steuer betragen konnten. Dies galt entweder für die Nichtabgabe des Formulars, für die Abgabe nach Ablauf der Frist oder für die nicht ordnungsgemäße Abgabe. Diese Geldbuße könnte mit zzgl. Geldbußen in Form von Festbeträgen kumuliert werden, die für jede ausgelassene, unvollständige, ungenaue oder falsche Angabe oder jeden Satz von Angaben im Modell 720 verhängt werden. Dies machte die Vorschriften äußerst repressiv, und die Anwendung der Bußgelder konnte so weit gehen, dass der Gesamtbetrag der Schulden 100 Prozent des Wertes der Vermögenswerte oder Rechte des Steuerpflichtigen im Ausland überstieg. Der Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass dies einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr darstellt.
Die Richter halten auch die Nicht Verjährung der Sanktionen für die Nichteinreichung des Formulars 720 für völlig unverhältnismäßig. Dies geht weit über das hinaus, was im Kampf der Steuerbehörden gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung notwendig ist. Dies verstößt eindeutig gegen die Rechtssicherheit der Bürger. Die Regel war unglaublich, wenn man bedenkt, dass im Rechtssystem nur Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjähren.
Zahlreiche Steuerpflichtige, die in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Modell 720 bestraft wurden, fordern die Rückerstattung der in den letzten vier Jahren gezahlten Beträge, d. h. des Zeitraums, in dem die Verjährungsfrist nicht gilt. Nach eigenen Berechnungen des Finanzministeriums beläuft sich die Erstattung dieser zu Unrecht verhängten Strafen auf insgesamt 230 Millionen Euro.
Die Fälle, in denen die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist, sind wesentlich komplexer. Es gibt bestimmte Fälle mit sehr hohen Strafen, z. B. aus dem Jahr 2013, die bereits rechtskräftig sind, weil die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der von der Verwaltung zu Unrecht erhobenen Beträge abgelaufen ist. In diesen Fällen müssen wir andere Möglichkeiten der Inanspruchnahme in Betracht ziehen. Am plausibelsten wäre es, eine Klage auf der Grundlage der vermögensrechtlichen Haftung des Staates einzureichen, eine Anspruchsmöglichkeit, die nicht der Verjährung unterliegt.
Auf jeden Fall hat das Finanzministerium in den letzten anderthalb Jahren die Zahlung dieser Strafen nicht in vollem Umfang gefordert, weil es bereits deutliche Hinweise darauf gab, dass sie für rechtswidrig erklärt werden könnten. Es gab zwar einige Fälle, aber im Allgemeinen war die Verwaltung vorsichtiger.
Neben den Strafanträgen stellen wir eine Zunahme der Neuanmeldungen von Vermögenswerten auf dem Modell 720 fest, die bisher entweder aus Vergesslichkeit oder freiwillig nicht angemeldet wurden. Viele versuchen nun, sich an die Vorschrift zu halten, da die missbräuchlichen Strafen durch das Urteil aufgehoben wurden und wesentlich erschwinglicher sein werden.
Infolge des radikalen Urteils des EuGH hat das Finanzministerium die folgenden Änderungen am Modell 720 vorgenommen:
1. Die festen Geldbußen für die nicht fristgerechte Meldung oder für die Meldung unvollständiger, ungenauer oder falscher Daten wurden abgeschafft.
2. Die Bestimmungen, die den Wert nicht deklarierter Vermögenswerte als ungerechtfertigte Kapitalgewinne oder als nicht deklarierte Einkünfte einstuften, die dem spätesten noch nicht verjährten Besteuerungszeitraum zuzurechnen waren, wurden aufgehoben.
3. Die anteilige Geldstrafe in Höhe von 150 Prozent der Steuerschuld, die sich aus dem nicht deklarierten oder ungerechtfertigten Kapitalgewinn aus Punkt 2 ergibt, wurde abgeschafft.
4. Es wurde vereinbart, dass die Nichteinhaltung von nun an der allgemeinen Geldbussen unterliegt.
Diejenigen, die ihr Vermögen im Ausland vor dem Urteil nicht deklariert haben und einen kühlen Kopf bewahrt haben, und warteten, haben letztendlich das Spiel gegen das spanischen Finanzamt gewonnen.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.