Abgabe der spanische Einkommensteuererklärung 2018

Am 2. April startete der Zeitraum für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2018, die 2019 eingereicht wird. Vom 2. April bis zum 26. Juni 2019 kann der Entwurf der Einkommensteuererklärung 2018 online beantragt und eingereicht werden (IRPF-Zeitraum 2019). Ab Anfang Mai können Termine zur Abgabe von Steuererklärungen und zur Abänderung der Entwürfe bei den Finanzämtern vor Ort vereinbart werden.

Eine der häufigsten Fragen von Erwerbstätigen ist, wie die Jahreserklärung korrekt erstellt wird.

Im Folgenden werde ich die Berechnung der Prozentsätze je nach Einkommensstufe und die Beantragung des Entwurfs für die Einkommensteuererklärung in Spanien erläutern.

 

Was ist die Einkommensteuer IRPF?

Die IRPF ist die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Es handelt sich um eine Abgabe auf die vom Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum erzielten Einnahmen oder, anders gesagt, die Steuer auf die Einnahmen, die wir in einem Kalenderjahr durch unsere wirtschaftlichen Tätigkeiten erzielt haben.

Sie gilt für alle in Spanien ansässigen Personen, und es handelt sich um eine der wichtigsten steuerlichen Abgaben.

Wenn Sie in Spanien wohnen und Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis, selbständiger Tätigkeit, Investitions- oder Immobilienvermögen usw. beziehen, haben Sie eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Je nach Ergebnis erhalten Sie dann eine Erstattung oder müssen den entsprechenden Betrag an die Finanzverwaltung zahlen.

Kriterien für Wohnsitz in Spanien

  1. Allgemeines Kriterium:Üblicher Wohnsitz oder Aufenthalt in Spanien an mehr als 183 Tagen im Jahr. Vorübergehende Abwesenheit (Urlaub, kurze Reise) zählt nicht. Zum Nachweis der Abwesenheit ist eine Bescheinigung eines anderen Landes, in dem Sie im betreffenden Jahr mehr als 6 Monate und 1 Tag gelebt haben, vorzulegen. Von Steuerparadiesen* ausgestellte Bescheinigungen gelten weder im Einreichungsjahr noch in den 4 Folgejahren.

*Steuerparadiese zeichnen sich durch besonders günstige Steuerregelungen für dort rechtmäßig domizilierte Gebietsfremde aus. Sie sind die am häufigsten zur Steuerflucht eingesetzten Mittel.

  1. Kriterium für wirtschaftliche Interessen:Der Steuerpflichtige wohnt nicht in Spanien, hat aber wirtschaftliche Tätigkeiten oder Interessen im Land. Zur Befreiung hat er nachzuweisen, dass die Hauptgrundlage seiner Tätigkeiten außerhalb des Staatsgebiets liegt.
  2. Kriterium Lebensmittelpunkt: Ein Wohnsitz in Spanien wird angenommen, wenn Ihr Ehepartner, von dem Sie nicht getrennt sind, oder Ihre minderjährigen Kinder in Spanien leben.

In all diesen Fällen haben Sie die IRPF zu entrichten und die jährliche Steuererklärung abzugeben.

Kennzeichen der IRPF:

  • Persönlich: Sie wird auf jede Person individuell angewandt.
  • Direkt: Sie hängt von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (im Jahr eingenommener Euro-Betrag) ab.
  • Subjektiv: Für die Besteuerungsgrundlagen werden auch die persönliche und familiäre Situation des Steuerpflichtigen berücksichtigt.
  • Progressiv: Der Steuersatz steigt je nach Besteuerungsgrundlage nach verschiedenen Stufen.
  • Periodisch: Die Erklärung wird jährlich für einen regelmäßigen Zeitraum abgegeben.

Die IRPF wird durch das Gesetz 35/2006 vom 28. November und die durch den Königlichen Erlass 439/2007 vom 30. März genehmigte Einkommensteuerverordnung geregelt.

Für die Erstellung der Tabellen bzw. Stufen für die IRPF ist die Finanzverwaltung zuständig.

Im Baskenland und in Navarra liegt die Zuständigkeit bei den Regionalbehörden Diputaciones Forales.

Die IRPF-Einkommensteuertabellen basieren auf dem Jahreseinkommen des Steuerpflichtigen.

Zur Abgabe der Erklärung für das Einkommen aus dem Geschäftsjahr 2018, die 2019 erfolgt, wurden folgende Stufen festgelegt:

IRPF-Stufen 2019

Bemessungsgrundlage Prozentsatz
0 bis 12.450 € 19 %
12.450 bis 20.200 € 24 %
20.200 bis 35.200 € 30 %
35.200 bis 60.000 € 37 %
ab 60.000 45 %

*DER IRPF-EINBEHALT KANN AUCH MIT DEM PROGRAMM DES FINANZAMTS BERECHNET WERDEN

In jedem Fall können Sie von diesen Jahresbruttoeinkünften je nach persönlicher und familiärer Situation Aufwendungen abziehen.

Außerdem erfolgt die Anwendung der Prozentsätze nicht starr, sondern die Berechnung erfolgt entsprechend dem Gesamtbetrag in den jeweiligen einzelnen Stufen. Dann erfolgt der Übergang zum nächsten Prozentsatz.

Beispiel:

Gehen wir von Jahreseinkünften von 15.000 € aus. Die Einkommensteuersätze werden folgendermaßen angewandt:

Stufe Prozentsatz Gesamt
1. – bis 12.450 € 19 % 2.365 €
2. – bis 20.200 € 24 % 612 €
Beitrag vor Steuerfreibetrag 2.977 €

Wie bereits gesagt, gibt es bei der Berechnung der Höhe der IRPF verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

  • Persönliche und familiäre Situation: Personenstand, Anzahl (und Alter) unterhaltsberechtigter Kinder, Anzahl unterhaltsberechtigter älterer oder behinderter Erwachsener, Versorgungsausgleich usw.
  • Einnahmen: Hier werden die bereits genannten Stufen angewandt.
  • Art des Arbeitsverhältnisses: Es gibt Unterschiede zwischen festen Verträgen und Zeitverträgen. Für Zeitverträge gilt ein geringerer Einbehalt.
  • Steuerfreibetrag: Bezieht sich auf das von der familiären Situation abhängige Existenzminimum gemäß Festlegung des Finanzamts. Dieser Betrag wird zur Ermittlung der Summe für die Einkommensteuererklärung vom Gehalt abgezogen.

Ein wichtiger Hinweis:

Sozialversicherungsbeiträge sind auch steuerlich absetzbar. Das heißt, sie werden bei der Anwendung der Steuer nicht mitgerechnet.

Sondersatz für Dividenden und Kapitalgewinne

In Spanien werden diese als „rentas del ahorro“ (Sparerträge) bezeichnet. So werden die mit dem Verkauf von Aktien und Immobilien realisierten Wertzuwächse als Kapitalerträge oder Einkünfte aus Investitions- bzw. Immobilienvermögen angesehen. Beide werden als Sparerträge versteuert. Das heißt mit einem dreistufigen Steuersatz von 19 % bis 23 %: Bis 6.000 Euro werden Kapitalgewinne mit 19 %, von 6.000 bis 50.000 Euro mit 21 % und ab 50.000 Euro mit 23 % versteuert. Bei Kapitalgewinnen erfolgt kein Einbehalt beim Anfall des Gewinns. Die Steuerzahlung erfolgt erst mit der Abgabe der Einkommenssteuer.

Dividendeneinnahmen ihrerseits gelten als Kapitalerträge, die ebenfalls anhand der oben genannten Stufen besteuert werden, jedoch erfolgt hier ein Quellensteuereinbehalt von 19 %.

Wie berechnet sich die Steuererstattung oder -zahlung?

  • Auf den anhand der Stufen ermittelten Betrag werden der persönliche und der familiäre Freibetrag (mit Berechnung auf die gleiche Weise) angewandt. Daraus ergibt sich der allgemeine Betrag, der auch „Cuota Íntegra Estatal y Autonómica“ genannt wird.
  • Auf diesen Betrag werden die staatlichen und regionalen Abzüge, zu denen Sie berechtigt sind, angewandt, bis sich der Reinbetrag (der zu zahlende Betrag), der auch negativ sein kann, ergibt.
  • Und schließlich werden die Einbehalte (gegebenenfalls einschließlich Mutterschaftsabzug) berücksichtigt, so dass sich die zu zahlende oder zu erstattende Summe ergibt.

Persönlicher und familiärer Freibetrag

Die IRPF wird entsprechend den Vorgaben des Finanzamts an die Umstände der einzelnen Steuerpflichtigen angepasst. Hintergrund hierfür ist, dass der zur Deckung der Grundbedürfnisse für erforderlich erachtete Betrag nicht versteuert werden soll.

Übersteigt der persönliche und familiäre Freibetrag die Bemessungsgrundlage, wird die gleiche Vorgehensweise für die Bemessungsgrundlage der Sparerträge angewandt.

Zur Bestimmung des Werts müssen Sie Ihren Freibetrag und den Ihrer übrigen unterhaltsberechtigten Angehörigen zusammenrechnen.

Der Freibetrag des Steuerpflichtigen beträgt 5.500 €. Ist dieser über 65 Jahre alt, so erhöht er sich um 1.150 €. Und ist dieser über 75 Jahre alt, so erhöht er sich um 2.250 €.

Für Kinder gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie müssen bei Ihnen leben, von Ihnen abhängig sein oder in speziellen Einrichtungen untergebracht sein. Sie müssen finanziell von Ihnen abhängig sein, es sei denn, es werden Unterhaltszahlungen geleistet.
  • Sie müssen unter 25 sein oder einen Behinderungsgrad von mindestens 33 % haben.
  • Ihre Jahreseinkünfte dürfen 8.000 € (unter Ausschluss von Freibeträgen) nicht übersteigen.
  • Sie dürfen keine Einkommensteuererklärung mit Erträgen über 1.800 € abgeben.
  • Es werden auch durch Vormundschaft oder Aufnahme zur Pflege (gemäß dem Gesetz) verbundene Personen berücksichtigt.

Für unterhaltsberechtigte ältere Erwachsene oder Vorfahren gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie müssen über 65 Jahre alt sein oder einen Behinderungsgrad von mindestens 33 % haben.
  • Sie müssen mindestens während der Hälfte des Veranlagungszeitraums (d.h. Jahr) mit Ihnen zusammenleben. Es gilt auch als Zusammenleben, wenn sie von Ihnen abhängig, aber in einer speziellen Einrichtung untergebracht sind.
  • Ihr Jahreseinkommen darf 8.000 € (unter Ausschluss von Freibeträgen) nicht übersteigen.
  • Sie dürfen keine Einkommensteuererklärung mit Erträgen über 1.800 € abgeben.
Alter des Steuerpflichtigen Allgemein 5.550 €
Über 65 Jahre 5.550 € +
1.150 €
Über 75 Jahre 5.550 € +
2.550 €
Freibetrag für Kinder unter 25 Jahren oder mit Behinderung 1. 2.400 €
2. 2.700 €
3. 4.000 €
ab 4. 4.500 €
Unter 3 Jahre: Vorstehender Betrag zzgl. 2.800 €
Freibetrag für Vorfahren über 65 Jahren oder mit Behinderung Allgemein 1.150 €.
Über 75 Jahre 1.150 €
+ 1.400 €
Im Falle des Todes eines Nachfahren, der diesen Anspruch begründet, beläuft sich der Betrag auf 1.836 €. Zur Berechnung des Freibetrags für den Rest wird der Verstorbene nicht berücksichtigt.

Freibetrag aufgrund von Behinderung

Dies ist die Summe der Freibeträge aufgrund von Behinderung des Steuerpflichtigen sowie von Vor- oder Nachfahren.

Freibetrag aufgrund von Behinderung des Steuerpflichtigen

Nachweis der Hilfsbedürftigkeit, von eingeschränkter Mobilität oder einer Behinderung von mindestens 65 %.

Zusammenfassung des Vorstehenden:

 

Behinderungsgrad Freibetrag Kosten für Unterstützung Gesamt
Mindestens 33 % und weniger als 65 % 3.000 € •   – 3.000 €
Bei zusätzlichem Nachweis von Hilfsbedürftigkeit oder eingeschränkter Mobilität 3.000 € •   3.000 € 6.000 €
Mindestens 65 % 9.000 € •   3.000 € 12.000 €

* Damit der Steuerpflichtige bei seiner Einkommensteuererklärung einen dieser Fälle geltend machen kann, ist ein Nachweis durch eine Bescheinigung oder Entscheidung des Sozialinstituts IMSERSO oder die zuständigen Behörden der Autonomen Gemeinschaften erforderlich.

Wie Sie sehen, hängt der zu meldende Betrag in nicht unerheblichem Maße von Ihrer persönlichen und familiären Situation ab.

Die Berechnung der IRPF kann in Spanien kompliziert sein, und häufig ist es besser, auf die qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater oder einen Steuerexperten zurückzugreifen.

Sie können auch den von der Steuerverwaltung angebotenen Rechner auf deren Website nutzen (nur auf Spanisch). Sie müssen nur Ihre Steuerdaten, wie Ihre Steuernummer (NIF), Geburtsjahr, familiäre Situation, (gegebenenfalls) Behinderung und Arbeitssituation eingeben.

Wie wird der Entwurf für die IRPF-Steuererklärung beantragt?

Zur Beantragung des Entwurfs für Ihre Steuererklärung gehen Sie zunächst auf die Seite der Steuerverwaltung www.agenciatributaria.es in den Bereich „Renta 2018“ (Einkommensteuer 2018). Siehe Video

Gehen Sie in den Bereich „Trámites Destacados“ (häufige Vorgänge) und gehen Sie auf „Servicio de tramitación borrador / declaración (Renta Web)“ (Steuererklärungs- / Entwurfsbearbeitungsservice (Renta Web)). Siehe Video

* DER SERVICE RENTA WEB ERSETZT DAS PROGRAMM PADRE UND IST SEIT 2016 IN KRAFT.

Wählen Sie die Zugangsart: mit Referenznummer (wenn Sie keine haben, können Sie eine beantragen), mit elektronischem Ausweis oder mit Cl@ve PIN (wenn Sie keine haben, können Sie sich mit Ihren Daten registrieren). Clave PIN hier bearbeiten

Anschließend erhalten Sie einen Code, mit dem Sie den vom System erstellten Einkommensteuererklärungsentwurf aufrufen und abändern können.

Ergänzen Sie alle Ihre Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten und die erforderlichen Abzüge, wie oben gezeigt. Ergänzen oder überprüfen Sie dann Ihre abzugsfähigen Aufwendungen.

Überprüfen Sie alle Ihre im Einkommensteuerentwurf eingegebenen Angaben sowie die abzugsfähigen Aufwendungen entsprechend Ihrer familiären Situation sorgfältig.

Das System zeigt Hinweise zu manuell einzugebenden Angaben an. Ergänzen Sie diese und prüfen Sie, dass Ihnen keine weiteren Meldungen mehr angezeigt werden.

Wenn alles fertig ist und Sie den Einkommensteuererklärungsentwurf bestätigt haben (alles mindestens doppelt prüfen), können Sie die Option „Presentar inmediatamente“ (sofort einreichen) auswählen.

Oder Sie können das Dokument auch herunterladen und ausdrucken. Wählen Sie diese Option, wenn Sie die Erklärung persönlich einreichen möchten, hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Sie können sich jedoch auch eine Papierkopie für Ihre Unterlagen ausdrucken. Dies empfiehlt sich, um sie in den nächsten Jahren als Anhaltspunkt für die Steuererklärungen zu nutzen.

Wenn Sie sie persönlich einreichen möchten, können Sie über das gleiche Portal der Steuerverwaltung durch Auswahl der entsprechenden Option einen Termin vereinbaren. Geben Sie anschließend Ihren Clave PIN, Ihre Referenznummer oder Ihren elektronischen Ausweis ein.

Ergibt sich aus Ihrer Steuererklärung eine Erstattung, ist nur die IBAN des Kontos zu überprüfen. Steuerzahler erhalten ihre Erstattung auf ihr Bankkonto. Ihnen wird das zuvor angegebene Konto angezeigt. Falls gewünscht, können Sie es aber abändern und erhalten dann das Geld auf das angegebene Konto.

Ergibt sich aus der Steuererklärung eine Nachzahlung, werden Ihnen die Möglichkeiten zur Ratenzahlung und zum Einzug des zu entrichtenden Betrags angezeigt. Sie können eine andere Zahlungsweise wählen. Klicken Sie dann auf Akzeptieren.

Fertig! Ihre Einkommensteuererklärung wurde eingereicht.

 

Denken Sie daran, dass die IRPF für in Spanien ansässige Personen entsprechend ihrem Jahresbruttoeinkommen in Euro verpflichtend ist, und dass die Einkommensteuererklärung bis spätestens 26. Juni abzugeben ist.

Reichen Sie die Einkommensteuererklärung für natürliche Personen fristgerecht ein, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Dem Steuerkalender können Sie wichtige Daten zu Steuerangelegenheiten entnehmen.

Weitere Informationen

Entsandte Arbeitnehmer aus dem Ausland

Der Status „Entsandte Arbeitnehmer aus dem Ausland“ ist in Art. 93 des Gesetzes 35/2006 vom 28. November geregelt. Dieser besagt, dass Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrags ihren üblichen Wohnsitz in Spanien haben, die sogenannte Einkommensteuer für Gebietsfremde IRNR zahlen können.

In Spanien ist die IRNR wesentlich geringer als die IRPF. Das liegt daran, dass ihr Ziel darin besteht, qualifizierte Arbeitskräfte, Personen aus anderen Ländern, die Arbeit im Ausland suchen, anzuziehen. All dies stets zugunsten der wirtschaftlichen Interessen des Landes sowie der Arbeitnehmer.

Zur Inanspruchnahme dieses Status und zur Abgabe der entsprechenden Einkommensteuererklärung dürfen die Steuerpflichtigen in den letzten 10 Jahren nicht gebietsansässig gewesen sein. Außerdem dürfen ihre Arbeitseinkünfte nicht steuerbefreit sein.

Wenn Sie als Ausländer aus beruflichen Gründen in Spanien wohnen, müssen Sie diese Steuer entsprechend Ihrer eigenen Regelung begleichen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Regelung für Gewinnzuteilungen

Gewinnzuteilungen sind Einkünfte einer Person aus Zusammenschlüssen, die nicht der Körperschaftsteuer unterliegen (Körperschaft ohne Rechtspersönlichkeit, Wohnungseigentümergemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts usw.).

In diesem Fall werden die Gewinne den Mitgliedern der besagten Zusammenschlüsse zugewiesen. Sind alle Mitglieder körperschaftsteuerpflichtig, zahlen sie diese Steuer. Eine natürliche Person entrichtet IRPF.

Zusammenfassung

Wie Sie sehen, ist das System zur IRPF-Veranlagung recht komplex. Aber es ist notwendig, dass Sie sich über die verschiedenen Aspekte Ihrer Einkommensteuererklärung und die Vorgehensweise zur Absetzung von Aufwendungen informieren.

Dies ist besonders wichtig, vor allem bei der Angabe Ihrer familiären Situation. So entgeht Ihnen nichts, und Sie haben die erforderlichen Unterlagen zur Hand.

Halten Sie sich stets über die Steuern in Spanien und sonstige Themen des Arbeitslebens auf dem Laufenden.

Alle Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Im Bedarfsfall erteilen wir gerne ausführlich Auskunft. Stand: April 2019

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